Das Wichtigste in Kürze:
- Smart Meter und moderne Messgeräte sollen dafür sorgen, dass Stromnetze besser genutzt und der Energieverbrauch gesenkt werden können. Deshalb wird der Einbau stufenweise zur Pflicht.
- Doch der Vorteil für die Verbraucher ist fraglich – zuerst einmal kosten die Geräte für Betroffene Geld.
Seit Februar 2020 kommt die Umrüstung auf digitale Stromzähler in Schwung: Das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Marktanalyse vorgelegt, und nun erhalten alle Haushalte in den kommenden Jahren
- eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler ohne Kommunikationseinheit oder
- ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), also einen digitalen Zähler mit Kommunikationseinheit, der Verbrauchsdaten an Stromanbieter und Netzbetreiber verschickt.
Bis zum Jahr 2032 sollen dann die schwarzen Ferraris-Zähler – also die herkömmlichen analogen Stromzähler mit Drehscheibe – aus den Haushalten ganz verschwunden sein.
Die Geräte verursachen Zusatzkosten
Mit den neuen Smart Metern sollen die Stromnetze besser genutzt und der Energieverbrauch gesenkt werden. In den Haushalten sollen stromfressende Geräte erkennbar werden. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden im Jahr ist der Einbau der Smart Meter verpflichtend, für Haushalte mit einem geringeren Stromverbrauch ist der Einbau freiwillig. Allerdings können der Messstellenbetreiber (ab sofort) oder der Vermieter (ab dem Jahr 2021) den Einbau ebenfalls vorschreiben.
Je nach Stromverbrauch fallen zunächst einmal Kosten zwischen 23 Euro und 100 Euro pro Jahr an. "Ob diese Kosten durch variable Stromtarife von den Verbrauchern eingespart werden können, steht aber in den Sternen. Das ist ärgerlich", so Dr. Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim vzbv.
Moderne Messeinrichtungen, die schon seit einiger Zeit insbesondere in Neubauten eingebaut werden, kosten 20 Euro pro Jahr. Hinzu kommen für die Hauseigentümer Umbaukosten für einen neuen Zählerschrank, wenn der neue digitale Zähler nicht in den vorhandenen Schrank passt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft nun, ob die Anbieter von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen die gesetzlichen Vorschriften einhalten oder ob es Hinweise auf mögliche Verstöße gibt.
Den ersten Smart Metern fehlen noch wichtige Funktionen
Die jetzt vom BSI zugelassenen drei Smart-Meter-Modelle sind in ihren Anwendungsfunktionen übrigens noch eingeschränkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 20. Januar 2020 in seinem "Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende" darauf hingewiesen, dass vor einem Rollout der Smart Meter für weitere Haushalte – nämlich solche mit Stromerzeugern, Speichern und Nachtspeicherheizungen – zunächst noch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert werden müsse.
Der Datenaustausch zwischen Erzeugern, Verbrauchern, Stromlieferanten und Netzbetreibern erfolgt bei intelligenten Messsystemen automatisiert und verschlüsselt über ein Smart-Meter-Gateway in ein sicheres Kommunikationsnetz. Bei den Smart Metern, die jetzt eingeführt werden, fehlen allerdings noch viele Funktionen. Zum Beispiel können die neuen Zähler nicht auf die Strommenge im Netz reagieren und auch nicht die Photovoltaikanlage auf dem Dach steuern. Darum finden wir es richtig, dass der Zwangseinbau für Haushalte mit Stromerzeugung, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Speichern verschoben wurde.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.