Digitale Stromzähler: Zunächst entstehen Kosten

Stand:
Seit dem 31. Januar 2020 dürfen nur noch digitale Stromzähler verbaut werden. Damit erhalten jetzt immer mehr Haushalte solch ein Gerät. Zunächst entstehen dadurch aber zusätzliche Kosten.
Digitaler Stromzähler

Das Wichtigste in Kürze:

  • Smart Meter und moderne Messgeräte sollen dafür sorgen, dass Stromnetze besser genutzt und der Energieverbrauch gesenkt werden können. Deshalb wird der Einbau stufenweise zur Pflicht.
  • Doch der Vorteil für die Verbraucher ist fraglich – zuerst einmal kosten die Geräte für Betroffene Geld.
On

Seit Februar 2020 kommt die Umrüstung auf digitale Stromzähler in Schwung: Das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Marktanalyse vorgelegt, und nun erhalten alle Haushalte in den kommenden Jahren

  1. eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler ohne Kommunikationseinheit oder
  2. ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), also einen digitalen Zähler mit Kommunikationseinheit, der Verbrauchsdaten an Stromanbieter und Netzbetreiber verschickt.

Bis zum Jahr 2032 sollen dann die schwarzen Ferraris-Zähler – also die herkömmlichen analogen Stromzähler mit Drehscheibe – aus den Haushalten ganz verschwunden sein.

Die Geräte verursachen Zusatzkosten

Mit den neuen Smart Metern sollen die Stromnetze besser genutzt und der Energieverbrauch gesenkt werden. In den Haushalten sollen stromfressende Geräte erkennbar werden. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden im Jahr ist der Einbau der Smart Meter verpflichtend, für Haushalte mit einem geringeren Stromverbrauch ist der Einbau freiwillig. Allerdings können der Messstellenbetreiber (ab sofort) oder der Vermieter (ab dem Jahr 2021) den Einbau ebenfalls vorschreiben.

Je nach Stromverbrauch fallen zunächst einmal Kosten zwischen 23 Euro und 100 Euro pro Jahr an. "Ob diese Kosten durch variable Stromtarife von den Verbrauchern eingespart werden können, steht aber in den Sternen. Das ist ärgerlich", so Dr. Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim vzbv.

Moderne Messeinrichtungen, die schon seit einiger Zeit insbesondere in Neubauten eingebaut werden, kosten 20 Euro pro Jahr. Hinzu kommen für die Hauseigentümer Umbaukosten für einen neuen Zählerschrank, wenn der neue digitale Zähler nicht in den vorhandenen Schrank passt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft nun, ob die Anbieter von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen die gesetzlichen Vorschriften einhalten oder ob es Hinweise auf mögliche Verstöße gibt.

Den ersten Smart Metern fehlen noch wichtige Funktionen

Die jetzt vom BSI zugelassenen drei Smart-Meter-Modelle sind in ihren Anwendungsfunktionen übrigens noch eingeschränkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 20. Januar 2020 in seinem "Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende" darauf hingewiesen, dass vor einem Rollout der Smart Meter für weitere Haushalte – nämlich solche mit Stromerzeugern, Speichern und Nachtspeicherheizungen – zunächst noch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert werden müsse.

Der Datenaustausch zwischen Erzeugern, Verbrauchern, Stromlieferanten und Netzbetreibern erfolgt bei intelligenten Messsystemen automatisiert und verschlüsselt über ein Smart-Meter-Gateway in ein sicheres Kommunikationsnetz. Bei den Smart Metern, die jetzt eingeführt werden, fehlen allerdings noch viele Funktionen. Zum Beispiel können die neuen Zähler nicht auf die Strommenge im Netz reagieren und auch nicht die Photovoltaikanlage auf dem Dach steuern. Darum finden wir es richtig, dass der Zwangseinbau für Haushalte mit Stromerzeugung, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Speichern verschoben wurde.

Stift und Münzen liegen auf einer Stromrechnung.

Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge

Den Stromanbieter wechseln oder ein Problem mit dem Gasanbieter lösen? Unsere Übersicht rund um Energieverträge hilft weiter. Prüfen Sie Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen. Finden Sie günstige, faire Tarife. Setzen Sie bei Problemen Ihre Rechte durch.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.