Das Wichtigste in Kürze:
- Die Photovoltaik-Anlagen "Solstråle" kann man seit Januar 2019 augenscheinlich bei Ikea kaufen.
- Aber nicht Ikea ist der Verkäufer, sondern der Photovoltaik-Anbieter Solarcentury.
- Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW haben sich beide Unternehmen verpflichtet, deutlicher darauf hinzuweisen.
- Außerdem hat Solarcentury nach Ansicht der Verbraucherschützer unwirksame Klauseln in den AGB verwendet. Auch darauf will der Anbieter verzichten.
Im Internet und in ihren Geschäften macht die schwedische Möbelkette Ikea seit Januar Werbung für die Photovoltaik-Anlagen "Solstråle". Doch nicht Ikea verkauft diese Anlagen, sondern der Kooperationspartner Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH. Weil das nicht deutlich genug ersichtlich war, hat die Verbraucherzentrale NRW sowohl Ikea als auch Solarcentury abgemahnt. Denn nach Einschätzung der Verbraucherschützer führten Werbung, E-Mail-Verkehr im Bestellvorgang sowie weitere Dokumente zur Bestellung in die Irre: Sie ließen an vielen Stellen Ikea als Vertragspartner der Käufer erscheinen, obwohl dies ausschließlich Solarcentury ist.
Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht. Insbesondere bei Gewährleistungs- und Garantieansprüchen ist Ikea nicht der richtige Ansprechpartner. Das muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW besser ersichtlich sein. Ikea und Solarcentury haben bis 10. Mai Zeit, die Werbung entsprechend zu ändern.
Unzulässige Klauseln in den AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des tatsächlichen Vertragspartners Solarcentury enthalten zudem viele Klauseln, die die Verbraucherschützer als unzulässig und damit unwirksam einstufen. Besonders schwer wiegt die unklare Preisgestaltung: Solarcentury behält sich Preisänderungen oder sogar den Rücktritt vom Vertrag vor, ohne eindeutige Umstände festzulegen. Auch die Grundlage und der Verbleib einer Anzahlung über 200 Euro bleiben völlig unklar.
Diverse weitere unzulässige Klauseln beklagt die Verbraucherzentrale NRW im AGB-Abschnitt zur so genannten Installationsgarantie. Sie bietet Solarcentury zusätzlich zu den Herstellergarantien für Solarmodule, Speicher und Wechselrichter an. Darunter fallen unter anderem die Forderung einer permanenten Online-Verbindung, schwammig formulierte Ausschlussgründe und die Ankündigung einer Ausgleichszahlung statt Reparatur im Schadenfall.
Auch auf diese Abmahnung hat Solarcentury eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit sichert das Unternehmen zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten und sich ab sofort bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf sie zu berufen.
Dieser Inhalt wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.