Die Finanzaufsicht BaFin hat auf diese kritische Lage reagiert und etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen in Deutschland unter verschärfte Beobachtung gestellt. "Und wir drängen sie, bei ihren Trägern oder Aktionären rechtzeitig Unterstützung einzufordern", so BaFin-Aufseher Frank Grund.
Viele Arbeitnehmer, die monatlich in ihre Betriebsrente einzahlen, fragen sich nun, ob sie tatsächlich die Rentenhöhe ausgezahlt bekommen, mit der sie bislang kalkuliert haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Muss ich Angst um eine Kürzung meiner Betriebsrente haben?
Kann eine Pensionskasse ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, muss in der Regel der Arbeitgeber für zugesagte Leistungen einzustehen und die Differenz zahlen. So regelt es das Betriebsrentengesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Wenden Sie sich in Fällen einer Leistungskürzung also an Ihren ehemaligen Arbeitgeber. Im Zweifel ist dies jedoch von Ihrer individuellen Vertragsgestaltung, der Zulässigkeit von Vertragsänderungen sowie der Liquidität Ihres Arbeitgebers abhängig.
Unter Umständen greift für den Fall, dass die Pensionskasse die Leistungen nicht erbringen kann, der Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (Protektor). Aber Achtung: Nicht alle Pensionskassen sind Mitglied dieser Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. Ob Ihre Pensionskasse über Protektor geschützt ist, können Sie hier prüfen.
Betriebsrente in Gefahr: Was kann ich jetzt tun?
- Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie sich nicht durch aktuelle Hiobsbotschaften zu übereilten Kündigungen aus guten Verträgen drängen.
- Nehmen Sie die aktuelle Diskussion zum Anlass, Ihre Altersvorsorge als Ganzes auf den Prüfstand zu stellen und sich gegebenenfalls dazu unabhängig bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten zu lassen.
- Die betriebliche Altersvorsorge hat nicht nur Vorteile. Insbesondere reine Entgeltumwandlung - also eine betriebliche Altersvorsorge ohne Zuschuss des Arbeitgebers – lohnt sich oft nicht. Entscheidend für eine Beurteilung sind vor allem Ihre Steuereinsparungen vor und bei Rentenbeginn.