Bremer Greensill Bank geschlossen – Privatanleger werden entschädigt

Stand:
Die BaFin hat die Bremer Greensill Bank für den Kundenverkehr geschlossen und sie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Anleger kommen zwar vorerst nicht an ihr Geld. Die Einlagensicherung wird aber bald Entschädigungen zahlen.
Eingang eines Gebäudes der BaFin

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schreck für Kunden der Greensill Bank: Die Aufsichtsbehörde BaFin hat das Bremer Unternehmen für den Kundenverkehr geschlossen. Darum werden Kunden vorerst nicht an ihr Geld kommen.
  • Die Aufsichtsbehörde hat am 16. März den Entschädigungsfall für die Einlagensicherung festgestellt. Von der Einlagensicherung werden Sie automatisch profitieren.
  • Kümmern sollten Sie sich allerdings darum, dass Ihre aktuellen Kontaktdaten bei der Bank hinterlegt sind.
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Am 3. März 2021 ist die Bremer Greensill Bank für den Kundenverkehr geschlossen worden. Die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin hatte Unregelmäßigkeiten in der Bilanz festgestellt und hat die Greensill Bank inzwischen auch bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation angezeigt.

Konkret bedeutet das:

  • Die Bank darf keine Gelder mehr auszahlen. Darum kommen Kunden aktuell wohl kurzfristig nicht an ihr Geld heran, das bei der Bank liegt.
  • Die Bank darf nur noch Zahlungen entgegennehmen, die der Tilgung von Schulden ihr gegenüber dienen. Wer einen Kredit bei der Bank aufgenommen hat, muss also vorerst weiter seine Raten zahlen.

Sind Sie Kunde bei der Bank, gibt es inzwischen gute Nachrichten: Die BaFin hat am 16. März 2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank festgestellt. Die Einlagen von privaten Kunden sind damit weitestgehend durch die geltende Einlagensicherung abgesichert. Insbesondere Beträge bis 100.000 Euro sind über die gesetzliche Einlagensicherung besonders gut geschützt und werden bald ausgezahlt. Darüber hinausgehende Beträge sind über die weiterreichende Entschädigungseinrichtung deutscher Banken abgesichert, denn das Institut ist Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser Einlagensicherungsfonds hat erklärt, dass er im Fall der Greensill Bank "bis zu einer Sicherungsgrenze von 74,964 Millionen Euro pro Einleger" absichert und sich nun mit der gesetzlichen Einlagensicherung zusammen an die Auszahlung machen werde. Betroffene Kunden der Greensill Bank werden demnach bald per Brief informiert.

Das bedeutet für Sie:

  • Sie müssen als Bankkunde nicht selbst einen Antrag stellen. Sie profitieren automatisch von der Einlagensicherung und werden Ihr Geld erhalten.
  • Sie sollten jetzt allerdings sichergehen, dass Ihre richtigen, aktuellen Kontaktdaten bei der Bank hinterlegt sind (z.B. bei einer Adressänderung nach einem Umzug). So werden Sie wichtige Informationen erhalten können.

Wenn das Geld knapp wird

Falls Sie schnell Geld benötigen, aber vorübergehend nicht mehr dran kommen, müssen Sie genau überlegen, welche Rechnungen Sie noch bezahlen. Erstellen Sie eine Liste der offenen Zahlungen und wählen daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig sind. Lassen Sie sich nicht von Gläubigern beeinflussen, die besonders drängen, sondern entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was für Sie im Moment absolut wichtig ist.

Existenziell wichtig sind:

  1. Miete,
  2. Energiekosten,
  3. Telefon und Internet
  4. sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente,
  5. aber auch Unterhaltsleistungen.

Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten, z.B. bei der Verbraucherzentrale.


Weitere wichtige Informationen zur Greensill Bank bzw. Banken in Schieflage allgemein finden Sie hier:

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bremen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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