Einfachere Bezahlung an Ladestromsäulen
Die bundesweite Ladesäulenverordnung, die das Laden von Elektrofahrzeugen regelt, wird zum 1. Januar 2022 angepasst. Sie können damit, neben der Bargeldzahlung, Ihre Rechnung mit Debit- und Kreditkarten an der Ladesäule zahlen. Bis Mitte 2023 haben Anbieter Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Betreiber von Ladestromsäulen müssen sicherstellen, dass sich am Ladepunkt oder in unmittelbarer Nähe der bargeldlose Zahlungsvorgang abwickeln lässt. Auch kontaktloses Bezahlen mit einer Debit- und Kreditkarte muss dann möglich sein. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.
CO₂-Preis steigt
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO₂-Preis stufenweise wie angekündigt. Klimaschädliche fossile Brennstoffe werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO₂ belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher:innen weiter, so dass Erdgas oder Benzin teurer werden. Der CO₂-Anteil am Gesamtpreis von Heizöl und Diesel beträgt dann 9,5 Cent pro Liter und wird damit um 1,6 Cent pro Liter im Vergleich zum Jahr 2021 teurer. Bei Benzin liegt der CO₂-Anteil ab Januar bei 8,5 Cent pro Liter. Das ist ein Anstieg von knapp 1,5 Cent pro Liter im Vergleich zu 2021. Der CO₂-Preis für Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.
Anfang 2021 hatte die Bundesregierung einen CO₂-Preis für fossile Brennstoffe im Bereich Wärme und Verkehr eingeführt. Darüber sollten Sie als Verbraucher:innen zum Energiesparen angeregt werden, z.B. indem Sie Wärmepumpen zum Heizen umrüsten oder Ihr Wohngebäude dämmen. Oder im Straßenverkehr klimafreundliche Alternative nutzen, wie z.B. Elektroautos.
Mehr Informationen zum CO₂-Preis und warum er fast jeden Haushalt betrifft, haben wir in diesem Artikel genauer für Sie erläutert.
Porto kostet mehr
Die Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.
Verbesserungen bei Pfändungsschutz und P-Konto
Der Pfändungsschutz wird ab dem 1. Januar 2022 verbessert. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher:innen wird dann auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldner:innen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien berücksichtigt.
Außerdem wurde die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert und modernisiert:
- Generell unpfändbar sind ab 2022 Haustiere.
- Beim Weihnachtsgeld sind zukünftig zunächst 630 Euro geschützt. Dieser Betrag passt sich jährlich der jeweils gültigen Pfändungstabelle an.
- Beim P-Konto gibt es schon zum 1. Dezember Änderungen, wie z.B. erweiterte Ansparmöglichkeiten.
- Außerdem können Sie ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln – selbst, wenn dieses im Minus ist.
- Guthaben auf Gemeinschaftskonten lassen sich innerhalb eines Monats ab Pfändung schützen.
Sie haben Fragen zum P-Konto? Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen.
Bezuschussung von Betriebsrenten
Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird auch für Altverträge Pflicht, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Haben Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, haben Sie ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.
Haben Sie Fragen zur Betriebsrente? In diesem Artikel lesen Sie mehr über die betriebliche Altersvorsorge.
Updatepflicht für Waren mit digitalen Elementen
Händler werden im Rahmen der Gewährleistung zukünftig verpflichtet, Updates für Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit erforderlich sind. Ansonsten gelten diese als mangelhaft. Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Zusätzlich müssen Anbieter Sie über die Bereitstellung der Updates informieren – installieren müssen Sie diese jedoch selbst. Waren mit digitalen Elementen sind zum Beispiel Smart TVs, Smart Watches oder "intelligente" Haushaltsgeräte, die nur mit einem digitalen Element funktionieren.