Geschlossene Fonds unter der Lupe
„Einzelne Posten werden bei den verschiedenen Fonds häufig ganz unterschiedlich berechnet. Das erschwert Verbrauchern den Vergleich“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter des Marktwächter-Schwerpunkts Grauer Kapitalmarkt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir haben aber auch innerhalb eines Fonds in den verpflichtenden Dokumenten erhebliche Abweichungen für die gleiche Position festgestellt.“
So werden zum Beispiel in 18 von 25 untersuchten Fonds die Angaben für die sogenannten Initialkosten in den analysierten Dokumenten teils mit, teils ohne Ausgabeaufschlag genannt. Auch die Berechnung dieses Aufschlags erfolgte bei den untersuchten Fonds unterschiedlich. Bei den laufenden Kosten finden sich erhebliche Abweichungen: die Unterschiede zwischen den dreiseitigen wesentlichen Anlageinformationen und dem Verkaufsprospekt betragen bis zu 3,85 Prozentpunkte. Auffällig ist auch, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen zum Teil hoch ausfallen – bis zu 50 Prozent eines Mehrertrages.
Kostenvergleich wird erschwert
Mit den verfügbaren Dokumenten, so das Gutachten, haben Sie kaum eine Chance, die Kosten komplett zu erfassen und deren Wirkung zu verstehen. Zudem sind die Texte sprachlich schwer verständlich. Kleinanleger haben dabei oft das Nachsehen. „Aus unserer Sicht sollte es Verbrauchern anhand von standardisierten Kostendarstellungen möglich sein, Produkte vergleichen und abschätzen zu können, welcher Fonds niedrige Kosten hat“, fordert Brandes.
Die Marktwächter-Experten werden die Kosten geschlossener Fonds sowie deren Darstellung weiter beobachten. Denn seit Anfang 2018 gelten weitergehende Vorschriften zur Kostendarstellung bei Geschlossenen Fonds. Zudem müssen Sie als Anleger nun nicht nur durch die Anbieter, sondern auch durch die Vertriebe separat informiert werden. Grund dafür sind Umsetzungsregeln von MiFID II. Diese neuen Informationsblätter müssen sich auf den Anlagebetrag in Euro und Cent beziehen.