Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Stand:
Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fordern Sie von Ihrer Sparkasse eine nachvollziehbare Neuberechnung. Sie können dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.
  • Nehmen Sie nicht voreilig das erstbeste Angebot an. Bei Zweifeln unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
  • Wenn Sie sich in eins der Klageregister eingetragen haben und die Sparkasse Ihrer Aufforderung nicht nachkommt, sollten Sie spätestens bis Ende Februar 2025 eigene verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.  Indem Sie zum Beispiel selbst auf Zahlung klagen oder ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Off

Kund:innen sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Sparkassen von sich aus die Nachberechnungen umgehend durchführen. Ein Verbraucher berichtete, dass er erst auf Nachfrage ein Angebot von der Sparkasse Mansfeld-Südharz in Höhe von 5.637 Euro erhalten hat. Obendrein sollte er sich zum Stillschweigen verpflichten. Mit beidem war er nicht einverstanden. Er reklamierte und drohte mit rechtlichen Schritten. Jetzt bekommt er 13.007 Euro. Ohne Verpflichtung zum Stillschweigen.

Sparkassen müssen Nachzahlungen verständlich gestalten

Das Beispiel legt den Verdacht nahe, dass die Sparkasse  auf Nachforderungen ihrer Kund:innen wartet. Sie scheint sich selbst einen großen Spielraum bei den Nachberechnungen einzuräumen. Nichtzuletzt widerspricht eine Stillschweige-Vereinbarung  den Forderungen der Verbraucherzentrale, Nachberechnungen transparent zu halten. Schließlich sollen sich Betroffene fachlichen Rat holen dürfen und nicht voreilig das erstbeste Angebot Ihrer Sparkasse annehmen müssen.

Verbraucherzentrale hilft bei Unsicherheiten

Sollten Betroffene Fragen zu Prämiensparverträgen oder einem Angebot ihrer Sparkasse haben, können sie sich bei der Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen, per E-Mail oder telefonisch über einen Rückrufservice beraten lassen.  Sie erreichen das Servicetelefon in Sachsen-Anhalt unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen. Außerdem können sie die Online-Terminbuchung nutzen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.