Der verringerte Beitragssatz gilt bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Danach steigt der Pflegebeitrag wieder auf den allgemeinen Beitragssatz von 3,4 Prozent, wie bei Eltern mit einem Kind. Rentner:innen trifft die Änderung besonders hart, da die meisten bereits erwachsene Kinder haben. Sie erhalten also keine Ermäßigung mehr.
Bis zum 30. Juni 2025 gilt ein vereinfachtes Verfahren für den Nachweis der Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder. Im vereinfachten Verfahren kann auf Geburtsurkunden verzichtet werden. Arbeitgeber können die nötigen Informationen telefonisch oder formlos schriftlich abfragen. Das Ergebnis der Abfrage muss nur entsprechend dokumentiert werden.
Gasspeicherumlage mehr als verdoppelt
Durch ein neues Gesetz steigt die Gasspeicherumlage im Juli 2023 von 59 Cent/Megawattstunde (MWh) auf 1,45 Euro/MWh. Dies führt für Verbraucher:innen zu einem Anstieg der Energiekosten für Gas.
Die Gasspeicherumlage ist eine zusätzliche Gebühr, die auf den Gaspreis aufgeschlagen wird. Sie dient dazu, die Kosten für die Speicherung von Gas zu decken und die Gasversorgung stabil zu halten.
Weitere Informationen zur Gaspreisbremse, Strompreisbremse und zu Härtefallfonds erhalten Sie hier.
E-Rezept geht an den Start
In den Niederlanden, Schweden, Österreich und der Schweiz können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. Jetzt soll das E-Rezept auch in Deutschland an Fahrt aufnehmen sein. Dann soll das Papierrezept mittelfristig durch das E-Rezept ersetzt werden.
Ab Juli 2023 soll es möglich sein, mit der Versicherungskarte in der Apotheke ein E-Rezept abzurufen.
Patienten können entscheiden, ob sie das Rezept digital auf dem Smartphone oder in einer E-Rezept-App verwalten und an die Apotheke senden möchten, oder ob sie mit einem Papierschein mit Rezeptcode in die Apotheke kommen möchten.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Einführung einer digitalen Rentenübersicht
Es soll eine digitale Rentenübersicht eingeführt werden, die es ermöglicht, jederzeit einen Überblick über die eigene Rente zu erhalten. Der genaue Zeitpunkt der Einführung im Juli 2023 ist noch unklar. Die jährliche schriftliche Renteninformation soll es aber weiterhin geben.
Ende des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt wurde, läuft ab Juli 2023 aus. Die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld werden wieder strenger.