Das Wichtigste in Kürze:
- Die deutsche Verordnung ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten – im Handel und in der Gastronomie dürfen noch Restbestände ausgegeben werden.
- Manche Einwegprodukte werden nicht verboten, sondern nur gekennzeichnet.
- Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am besten, oder man sollte Mehrwegprodukte bevorzugen.
Genau genommen traten am 3. Juli 2021 in Deutschland sogar zwei neue Gesetze in Kraft: die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung. Diese Gesetze sollen helfen, dass weniger Kunststoffabfälle falsch entsorgt werden oder als wilder Müll in der Umwelt landen. Anlass war, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind.
Die Verpackungen und Produkte, die am meisten gefunden wurden, sind in die beiden Gesetze aufgenommen worden. Gerade die Abfallberge von Verpackungen für den Außer-Haus-Konsum von Essen steigen seit Jahren an. So haben sich in den letzten 25 Jahren die Behältnisse für Take-away aus Kunststoff verdoppelt.
- Was wird verboten, was muss gekennzeichnet werden?
Diese Gegenstände dürften laut Verbotsverordnung nicht mehr hergestellt werden: Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen – zum Beispiel für Heißgetränke –, Teller und Trinkhalme. Außerdem verboten sind Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor). Händler (bzw. Geschäfte) und Gastronomiebetriebe dürfen ihre Restbestände aber für eine noch nicht festgelegte Übergangszeit vorerst weiter ausgegeben.
Andere Einwegprodukte werden nicht verboten, aber es muss jetzt laut Kennzeichnungsverordnung auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sie Kunststoffe enthalten und wie sie deshalb zu entsorgen sind. Kennzeichnungspflichtig sind Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenhygieneartikel wie Binden und Slipeinlagen sowie Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher sowie Zigarettenfilter und Tabakprodukte mit Filtern.
- Warum wurden die Verordnungen erlassen?
Anlass ist, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind. Die Verpackungen und Produkte, die dort am häufigsten gefunden werden, sollen nun aus dem Handel verbannt werden. Wo es derzeit noch keine sinnvolle ökologische oder praktikable Alternative gibt, soll die Kennzeichnungsverordnung Verbraucher:innen über den Kunststoffgehalt informieren, vor möglichen Belastungen für die Meere warnen und gewährleisten, dass diese Produkte richtig entsorgt werden – zum Beispiel im Mülleimer anstatt in der Toilette.
- Welche guten Alternativen zu Einwegprodukten gibt es?
Leider gibt es nicht für jede Anwendung eine ökologisch bessere und zugleich bequeme Alternative. Sogenannte Bio-Kunststoffe, die aus pflanzlichen Rohstoffen statt aus Erdöl hergestellt werden, können von Kompostieranlagen in der Regel nicht gut abgebaut werden. Plastik einfach durch Papier zu ersetzen, erhöht wiederum den Druck auf unsere Wälder, sofern nicht Recyclingmaterial verwendet wird. Und wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands ergeben hat, enthält auch plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe. Aluminiumschalen schließlich sollten aufgrund des hohen Energieverbrauchs vermieden werden.
- Was ist dann der Ausweg aus der Einwegplastikflut?
Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am besten. Gastronomiebetriebe und Verbraucher:innen sollten Mehrwegprodukte benutzen. Ob Betriebe ihr eigenes Mehrweggeschirr verwenden oder Verbraucher:innen selbst Gefäße mitbringen, ist von der Ökobilanz her zunächst nachrangig. Wichtig ist natürlich, dass die Mehrweggefäße so oft wie möglich genutzt werden.
Seit 2023 sind Restaurants, Bistros und Cafés gesetzlich verpflichtet, Getränke und Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Im Juni 2023 führte die Verbraucherzentrale NRW eine Untersuchung in 19 Städten durch. Dabei wurden 418 Restaurants, Imbisse, Bäckereinen und Filialen der Systemgastronomie besucht, von denen 201 kein Mehrwegsystem verwenden. 173 der besuchten Betriebe waren größer als 80 Quadratmeter und daher gesetzlich verpflichtet, ihren Kund:innen Gerichte und Getränke in Merhwergbehältern anzubieten. Aber nicht einmal die Hälfte tat dies.
Immerhin ein Drittel der 143 besuchten kleineren Imbisse, Restaurants oder Bäckereien nutzte ein Mehrwegsystem, obwohl sie nicht dazu verpflichten sind. Allerdings wurden nur in 50 der 85 Betriebe, die mehr als 80 Quadratmetern und Mehrwegbehälter zur Verfügung stellten, sowie in 24 der kleineren Betriebe Hinweisschilder über das Mehrwegangebot vorgefunden. Das aber ist, unabhängig von der Betriebsgröße, gesetzlich vorgeschrieben.
Auch Verbraucherzentralen anderer Bundesländer haben die Mehrwegpflicht überprüft und sind zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Die Verbraucherzentralen vermissen daher echtes Engagement seitens der Betriebe, Verpackungen zu reduzieren und konsequent auf Mehrweg umzusteigen.
Dabei wäre das gar nicht so schwer. Für "To go"-Verpackungen und -Geschirr etwa empfehlen die Verbraucherzentralen den Kunststoff Polypropylen (PP). Er ist leicht, kommt ohne Weichmacher aus und ist auch bei heißen Lebensmitteln stabil.
- Was können Verbraucher:innen sonst noch tun?
Gänzlich vermeiden können wir Plastik und Verpackungen im Alltag sicher nicht. Aber eine eigene Trinkflasche, einen Becher oder eine Mehrwegdose kann man leicht unterwegs dabei haben und befüllen lassen. Mehrwegsysteme aus Glas oder auch Kunststoff, wie zum Beispiel Joghurt im Mehrwegglas oder Getränke in Mehrwegflaschen – regional abgefüllt – sparen nicht nur Plastik, sondern auch Transportwege. Obst und Gemüse kauft man am besten unverpackt. Wer nicht auf Trinkhalme verzichten möchte, kann wiederverwendbare aus bruchsicherem Glas, Edelstahl oder Silikon wählen. Auch Mehrwegwattestäbchen aus Silikon sind als ökologische Alternative vertretbar. Sie werden gereinigt und sind lange verwendbar.
Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.