Das Wichtigste in Kürze:
- Amazon bietet Smartphones an, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um gebrauchte Geräte handelt.
- Der Zusatz „Refurbished Certificate“ ist kein ausreichender Hinweis auf gebrauchte Ware.
- Amazon darf wesentliche Produkteigenschaften nicht verschweigen.
Amazon bietet in seinem Online-Shop gebrauchte Smartphones an. Die Produktinformation enthielt aber zunächst keinen Hinweis darauf, dass es sich um gebrauchte Ware handelte. Später ergänzte Amazon die Information um den Zusatz "Refurbished Certificate".
Gebrauchtware muss als solche gekennzeichnet sein
Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass Amazon seinen Kunden damit eine wesentliche Information über eine für die Kaufentscheidung wichtige Produkteigenschaft vorenthielt. Das ist nach dem Wettbewerbsrecht unzulässig.
Irreführende Werbung: "Refurbished Certificate" reicht nicht aus
Auch mit dem Hinweis im Online-Shop "Refurbished Certificate" war das Angebot irreführend, entschied das Gericht. Ein durchschnittlicher Verbraucher sei mit dem englischen Begriff "refurbished" nicht vertraut und könne sich darunter nichts vorstellen. Selbst wenn er den Zusatz wörtlich mit "wiederaufbereitetes Zertifikat" übersetze, erhalte er keinen Hinweis darauf, dass das Smartphone gebraucht sei.