Seit April 2024 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Die ETA für Großbritannien kostet offiziell 16 britische Pfund (ca. 19 Euro) und kann direkt beim britischen Innenministerium beantragt werden.
- Vorsicht vor seriös wirkenden Drittanbietern, die hohe Gebühren für einfache Ausfüllhilfen verlangen.
- Wer hereingefallen ist, sollte eine Rückerstattung fordern und den Fall der Bank melden.
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Was ist eine ETA und wer braucht sie?
Seit dem 2. April 2024 gilt für alle Menschen aus visumfreien EU-Staaten eine neue Einreiseregelung für Großbritannien: Sie müssen vor der Reise eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Das betrifft auch alle Reisenden aus Deutschland.
Die offizielle Beantragung der ETA ist über die folgenden Wege möglich:
Die Gebühr beträgt 16 britische Pfund, umgerechnet also circa 19 Euro (Stand April 2025).
Warum warnt die Verbraucherzentrale?
Noch ist das Verfahren vielen neu – eine Gelegenheit, die sich unseriöse Anbieter zunutze machen:
- Suchmaschinen zeigen oft zuerst Drittanbieter-Seiten, nicht die offizielle Website.
- Manche Seiten sehen täuschend echt aus, zum Teil mit britischem Wappen oder Farben der Regierung.
- Einige Anbieter verlangen überhöhte Preise – teils über 160 Euro – nur für das Ausfüllen des offiziellen Formulars oder eine Weiterleitung.
- Am Ende muss die ETA trotzdem erneut und korrekt auf der offiziellen Seite beantragt werden.
Wie erkenne ich betrügerische Seiten?
Einige Hinweise helfen dabei, inoffizielle Seiten zu erkennen:
- Intransparente Preisangaben? Offizielle Seiten informieren klar über Kosten. Unseriöse Drittanbieter verstecken Preise oft bis zur Zahlung.
- Fehlt ein Impressum oder ist das Unternehmen anonym? Dann ist Vorsicht geboten.
Wenn Sie sicher gehen möchten, nutzen Sie am besten die offiziellen Wege zur Beantragung, die wir weiter oben für Sie verlinkt haben.
Was kann ich tun, wenn ich auf eine unseriöse Seite hereingefallen bin?
Wenn Sie bereits bezahlt haben, können Sie Folgendes tun:
- Fordern Sie eine Rückerstattung beim Anbieter. Bewahren Sie alle Belege, E-Mails und Screenshots auf.
- Wenden Sie sich an Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter. Oft ist eine Rückbuchung möglich, wenn Sie schnell handeln.
Gibt es ähnliche Probleme bei der ESTA für die USA?
Ja, auch bei der US-Einreisegenehmigung ESTA kommt es regelmäßig zu Verwechslungen mit Drittanbieter-Seiten. Ein Unterschied: In den USA ist an der Endung „.gov“ zuverlässig zu erkennen, ob es sich um eine offizielle Regierungsseite handelt. Seiten, die auf „.com“, „.org“ oder „.net“ enden, sind keine offiziellen Portale.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.