Das Wichtigste in Kürze:
- Seit kurzem kommen erneut Beschwerden über die Online-Plattform "Mädchenflohmarkt" auf. Verbraucher:innen berichten, dass sie kein Geld für die verkaufte Ware bekommen haben – oder lange darauf warten mussten.
- Wenn Sie betroffen sind, setzen Sie der Plattform eine Frist zur Auszahlung Ihres Geldes.
- Ist die Frist abgelaufen und keine Zahlung eingegangen, leiten Sie online ein Mahnverfahren ein.
So funktioniert die Online-Plattform "Mädchenflohmarkt"
"Mädchenflohmarkt" ist eine Online-Plattform, auf der Sie Secondhand-Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires von verschiedenen Marken kaufen und verkaufen können. Sie können dort kostenlos Ihre Kleidung anbieten oder selbst Kleidung kaufen. Das klingt zunächst nach einer guten Idee: Sie sparen Geld und schonen die Umwelt zu schonen.
Für jeden erfolgreichen Verkauf erhält Mädchenflohmarkt eine Provision: Wer Artikel selbst einstellt und versendet, erhält den Kaufpreis abzüglich einer Provision in Höhe von 10 Prozent.
Wählt man hingegen den sogenannten "Concierge Service", dann werden alle Waren durch "Mädchenflohmarkt" eingestellt und verschickt. Hierfür behält das Unternehmen dann 30 Prozent ab einem Verkaufspreis von 50 Euro und 40 Prozent oder mindestens 13,90 Euro bis zu einem Verkaufspreis von 50 Euro ein.
"Mädchenflohmarkt": Probleme bei Auszahlungen an Kund:innen
Bereits 2023 musste "Mädchenflohmarkt" Insolvenz anmelden und wurde schließlich von der MFG Recommerce GmbH aus Berlin übernommen. Derzeit wird die Online-Plattform wieder von den ehemaligen Geschäftsführern von vor der Insolvenz geleitet.
Auf Bewertungsplattformen häufen sich nun erneut negative Kritiken. In vielen der Bewertungen wird moniert, dass trotz Mahnungen das Geld für die verkauften Waren nicht überwiesen wird.
Probleme mit "Mädchenflohmarkt": Das können Betroffene tun
Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, sollten Sie rasch handeln. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Geld einzufordern und Ihre Rechte durchzusetzen:
- Setzen Sie der Plattform unter Angabe Ihrer Kontodaten eine Frist zur Auszahlung Ihres Geldes. Diese sollte nicht länger als 14 Tage sein.
- Wenn die Frist abgelaufen und keine Zahlung eingegangen ist, sollten Sie online ein Mahnverfahren beantragen. Wenn der Anbieter nicht widerspricht, können Sie sich nach den 14 Tagen einen Titel ausstellen lassen. Mit diesem können Sie dann gegen "Mädchenflohmarkt" vollstrecken. Das heißt, sofern der Anbieter keinen Einspruch erhoben hat.
- Zudem können Sie sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen.
Eine Alternative zu der Online-Plattform, um aussortierte Kleidung zu verkaufen, können lokale Flohmärkte oder Secondhand-Läden sein.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.