Das Wichtigste in Kürze:
- Seit Februar 2024 hat Amazon Prime in seinem Video-Streaming-Dienst Werbung eingeführt.
- Kund:innen können seitdem nur noch werbefrei streamen, wenn sie Mehrkosten von 2,99 Euro im Monat akzeptieren. Andernfalls wird Werbung geschaltet.
- Die Verbraucherzentralen hielten das für eine rechtswidrig und prüften eine Sammelklage: Kund:innen hätten im Voraus informiert werden müssen.
- Nun ist das Klageregister geöffnet und Sie können sich eintragen, wenn Sie bereits vor dem 5. Februar Kund:innen waren.
Worum geht es bei der Sammelklage gegen Amazon Prime?
Seit dem 5. Februar schaltet Amazon Prime auf seinem Video-Streaming-Dienst Werbung. Kund:innen wurden hierüber Anfang Januar informiert. Das Unternehmen bot seinen Kund:innen an, dass sie gegen einen Aufpreis von monatlich 2,99 Euro auch weiterhin werbefrei streamen könnten.
Kund:innen, die den Aufpreis nicht zahlen, streamen seitdem mit Werbeunterbrechungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Einführung von Werbung bei Prime Video für rechtswidrig und prüfte eine Sammelklage für alle Betroffenen. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", so Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streaming-Dienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher."
Amazon hingegen hätte die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorgenommen. Auf diesem Weg bekommen die angemeldeten Verbraucher*innen im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurück.
Wer kann sich der Sammelklage gegen Amazon Prime anschließen?
Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich nun der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen. Anmelden können Sie sich beim Bundesamt für Justiz.
Mitmachen können sowohl Kund:innen, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und nun Werbung bekommen.
Parallel dazu hat auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei geht es um eine Unterlassungsklage.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Sachsen und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.