Einheit III: Die Taktik des Sympathie-Prinzips - Tipps im Umgang

Stand:
Im dritten Videoteil haben wir drei Tipps für dich zusammengefasst, wie du im Gespräch mit Finanzverkäufer:innen mit der Taktik des Sympathie-Prinzips umgehen kannst und deine Ziele im Blick behältst.
Off

Vier Tipps auf einen Blick

  1. Mach dir das Sympathie-Prinzip bewusst - Erinnere dich vor einem wichtigen Verkaufsgespräch daran, dass es das Sympathie-Prinzip gibt. Betrachte Komplimente und Lob, das Betonen von Gemeinsamkeiten, kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten daher mit gesunder Skepsis.
  2. Setz deinen Fokus im Verkaufsgespräch auf das Produkt - Lenke deine Aufmerksamkeit im Gespräch bewusst auf deine Anlageziele. Stell dir dazu während des Gesprächs folgende Fragen: „Geht der Finanzverkäufer auf meine inhaltlichen Fragen ein?“ und „Hat das Sympathie-Prinzip einen Einfluss auf meine Entscheidung?“ Mit deiner reflektierten Antwort kannst du den Sympathie-Faktor hinterfragen und somit ausklammern.
  3. Prüfe gründlich und trotze der Sympathie - Egal, ob Verkäufer:innen sympathisch erscheinen, prüfe die im Gespräch vorgeschlagenen Finanzprodukte und lies dir die Vertragsunterlagen ganz in Ruhe zu Hause durch. Gleiche die Unterlagen mit deinen Zielen und Möglichkeiten ab.
     

Zur Beurteilung des Vertrags kannst du dir immer auch eine zweite Meinung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einholen. Hier wirst du anbieterunabhängig beraten.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Eigentumswohnung
Angebote checken, Immobilien besichtigen, Finanzierung klären und Kaufvertrag unterschreiben – so stellen sich viele…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.