Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Sie können in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Mit dem Online-Tool der Verbraucherzentralen können Sie online eine individuelle Betreuungsverfügung erstellen. Am Ende erhalten Sie eine auf Sie abgestimmte Betreuungsverfügung.
Die Vorlage für die Online-Betreuungsverfügung stammt vom Bundesministerium der Justiz. Vor der Erstellung der Betreuungsverfügung können Sie sich in einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz oder in unserem Artikel "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind" sowie im Ratgeber Patientenverfügung der Verbraucherzentralen informieren.