Laura hat ihre erste eigene Wohnung bezogen. Jetzt muss die 18-Jährige noch die Behördengänge abhaken, das heißt: ihre neue Adresse melden und sich um den Rundfunkbeitrag kümmern.
Schnell erledigt: die Ummeldung
Nach dem Umzug hat Laura zwei Wochen Zeit, um bei der Stadtverwaltung ihre neue Adresse anzugeben und somit ihren neuen Erst- oder Zweitwohnsitz festzulegen.
Benötigte Unterlagen nicht vergessen
Wenn Laura zum Einwohnermeldeamt geht, hat sie natürlich ihren Personalausweis dabei und dazu die so genannte Wohnungsgeberbestätigung. Diese bekommt sie vom Vermieter, der darin exakt angibt und bestätigt, wer an welchem Tag in seine Wohnung gezogen ist.
Ein Mietvertrag als Nachweis reicht bei der Behörde leider nicht aus. Die einseitige Vorlage für so eine Bestätigung lässt sich einfach herunterladen, zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde. Das könnte Laura ihrem Vermieter auch abnehmen, ebenso das Ausfüllen von Namen und Adresse. Er oder sie muss dann nur noch unterschreiben.
Der Behördengang
In vielen Städten kann man vorab online Termine (mit exakter Uhrzeit!) für die Ummeldung vereinbaren. So fällt vor Ort die Wartezeit weg. Alternativ kommt vielleicht auch die Ummeldung über ein Meldeamt direkt im eigenen Stadtteil in Betracht. Auch so könnte Laura Zeit sparen, indem sie nicht auf einen Termin im Hauptmeldeamt angewiesen ist. Sie kann auch direkt zur Meldebehörde gehen, eine Nummer ziehen und warten bis sie zu einem freien Schalter gerufen wird. Währenddessen füllt sie schon Mal den Meldeschein aus. Den erhält sie beim Amt oder vorab als Download aus dem Internet.
In vielen Behörden gibt der Sachbearbeiter ihre Daten direkt ins System ein, so dass Laura nur noch das ausgedruckte Exemplar des Meldescheins unterschreiben muss. Jetzt bekommt sie noch eine Meldebestätigung sowie einen neuen Adressaufkleber auf der Rückseite ihres Personalausweises – fertig!
Zum Glück kostet die Ummeldung keinen Cent. Gebühren fallen nur an, wenn sie ihre neue Adresse auch im Fahrzeugschein vermerken lassen möchte. Gut, dass die 18-Jährige noch kein eigenes Auto besitzt.
Rundfunkbeitrag: voll zahlen oder nicht?
Laura ist volljährig und lebt in ihrer eigenen Wohnung, damit kommt sie um den monatlichen Beitrag von umgerechnet 18,36 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht herum. Die minimale Zahlweise sieht aber die quartalsmäßige Zahlung von 55,08 Euro vor, entweder zu Beginn oder zur Mitte eines Quartals. Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag funktioniert bequem online.
Als Auszubildende verdient sie kein großes Geld, ist aber trotzdem nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. Das geht nur, wenn sie Unterstützung bekommt, also zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III.
Für eine Befreiung wendet sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auch diese Anträge gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de. Wenn sie den Antrag stellt, muss Laura nachweisen, dass sie die Leistungen bezieht, zum Beispiel mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt. Am besten reicht sie keine Originale ein, eine einfache Kopie ist ausreichend.
Unter www.verbraucherzentrale.de finden junge Menschen weitere Informationen und den Kontakt zu ihrer Verbraucherzentrale.