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Das ändert sich 2024 bei den Themen Ernährung
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Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch ab 1. Fabruar 2024

Unverarbeitetes verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit vielen Jahren (seit April 2015) mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein. Grundlage für diese Kennzeichnung ist das EU-Recht. Ab dem 1. Februar 2024 muss in Deutschland die Herkunft auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden, zum Beispiel in Bedientheken oder bei Metzgereien. Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle, erfolgen. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt diese Neuregelung, da die Herkunftsinformationen in Zukunft auch bei unverpacktem Fleisch klar sind und Verbraucher:innen direkt eine informierte Entscheidung treffen können.

Von Stall bis Bio: Die Tierhaltungskennzeichnung

Seit dem 24. August 2023 ist das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen die Tierhaltungsform gekennzeichnet werden muss. Zunächst wird das staatliche Tierhaltungskennzeichnung allerdings noch kaum zu finden sein. Denn das Gesetz sieht lange Übergangszeiten vor. So müssen sich Schweinemastbetriebe erst bis zum 1. August 2024 bei der zuständigen Behörde melden und registrieren lassen. Und noch bis Ende Juli 2025 darf das Schweinefleisch weiter ohne Tierhaltungskennzeichnung angeboten werden.

Die staatliche Kennzeichnung sieht fünf Tierhaltungsformen vor:

  • Stall: Haltung gemäß der gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Stall+Platz: Etwas mehr Platz im Stall (+ 12,5 %), zusätzlich Raufutter und Strukturierung der Ställe
  • Frischluftstall: Noch mehr Platz im Stall (+ 45 %) und Außenklimakontakt
  • Auslauf/Weide: Noch mehr Platz im Stall (+ 100 %) und den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf im Freien zur Verfügung. Alternativ können die Tiere im dauerhaft im Freiland gehalten werden. Die Stufe "Auslauf/Weide" berücksichtigt nur Fleisch aus konventioneller Schweinemast.
  • Bio: Die Schweinehaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das Platzangebot entspricht etwa der Stufe "Auslauf/Weide", dazu kommt u.a. die Verpflichtung zur Fütterung mit Öko-Futter. Anders als in den vier anderen Stufen ist in der Stufe "Bio" auch die Haltung der Ferkel gesondert geregelt (durch die Ökoverordnung). Produkte werden zusätzlich mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet.

Maßgeblich für die Angabe der Tierhaltungsform ist die Mastphase der Schweine (ca. ab der 10. Lebenswoche bis zur Schlachtung).

Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt ab 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent. Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte bereits im September 2023 keine Mehrheit im Bundestag erhalten. Die Steuersenkung für Speisen in der Gastronomie war zum 1. Juli 2020 wegen der Corona-Pandemie befristet eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.

Neue Grenzwerte für Trinkwasser

Unser Trinkwasser wird hierzulande streng kontrolliert und kann bedenkenlos getrunken werden. Da seit Juni 2023 neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers gelten, wurde die Trinkwasserverordnung aktualisiert. Einige Grenzwerte werden damit verschärft oder neu eingeführt. Ab 12. Januar 2024 gilt beispielsweise ein Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue Grenzwerte werden folgen, etwa für Microcystin-LR (ab Januar 2026) und für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, hier mit stufenweiser Einführung ab Januar 2026 bzw. 2028). Ab 2028 sollen außerdem bereits bestehende Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom verschärft werden. Bereits der derzeit angesetzte Grenzwert für Blei von maximal zehn Mikrogramm pro Liter (µg/L) wird von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel überschritten. In Deutschland gibt es nur noch sehr wenige Wasserleitungen aus Blei, aber die wenigen noch verbliebenen müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden, da das Schwermetall auch in sehr niedrigen Mengen gesundheitsgefährdend ist. "Es bleibt also dabei", sagt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW, "Leitungswasser ist in Deutschland eines der am strengsten regulierten Lebensmittel und daher flächendeckend von exzellenter Qualität."

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