Aggressive Banner erkennen
Ein Cookie-Banner ist beispielsweise dann unzulässig, wenn bereits beim Öffnen der Seite Daten gesammelt werden, für die eine Zustimmung erforderlich ist. Auch andere Tricks, die Ihre Entscheidung lenken sollen, sind aber nur bedingt rechtskonform.
Beispiel 1: Wenn Sie scrollen, akzeptieren Sie die Cookies
- Das Banner gibt Ihnen allenfalls die Möglichkeit „ok“ zu klicken.
- Sie haben keine Auswahlmöglichkeiten und es ist nicht ersichtlich, welche Cookies zum Tracking verwendet werden.
- Die Webseite sammelt in der Regel schon zustimmungspflichtige Daten, bevor Sie das Banner weggeklickt haben.
Diese Art von Cookie-Bannern ist unzulässig, weil Sie keine Möglichkeit haben, die Seite zu benutzen, ohne dass Daten gesammelt werden, für die eine Zustimmung notwendig ist..
Beispiel 2: Der Haken ist bereits gesetzt
- Sie haben Auswahlmöglichkeiten ABER
- Cookies, die personenbezogene Daten speichern, sind vorausgewählt.
Diese Art von Cookie-Bannern ist unzulässig, weil Sie durch die Vorauswahl nicht aktiv zustimmen, sondern aktiv ablehnen müssen.
Beispiel 3: Die Wortwahl oder Gestaltung soll Sie dazu bringen, zuzustimmen
- Das Cookie-Banner wirkt rechtskonform. Sie haben Auswahlmöglichkeiten und kein Haken ist gesetzt.
- Allerdings ist das Banner so gestaltet, dass Sie dazu verleitet werden sollen, auf „akzeptieren“ zu klicken. Etwa weil der Button stark hervorgehoben ist.
- Ein „Ablehnen“-Button ist nur durch Klick auf Einstellungen sichtbar.
- In der Beschreibung versuchen die Webseitenbetreiber:innen, Sie zum Akzeptieren zu bewegen.
Diese Art von Cookie-Bannern verwendet Dark Patterns. Achten Sie genau darauf, welchen Button Sie klicken.
Derzeit gibt es noch keine höchstrichterlichen Urteile dazu, ob diese Banner rechtswidrig sind. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sollten aber auch solche Banner verboten sein.