Manipulative Cookie-Banner erkennen

Grafik eines arbeitenden Mannes mit Cookie-Banner im Browser
Manipulative Cookie-Banner erkennen
Daten sind für viele Unternehmen quasi eine neue Währung. Wie viele Ihrer Daten Sie weitergeben, sollten Sie aber selbst entscheiden dürfen. Dafür gibt es Cookie-Banner. Leider werden die aber nicht immer rechtskonform umgesetzt.

 

~1.000

untersuchte Webseiten, davon bei

5,7 %

Einwilligung durch Surfen.

2,6 %

Haken schon gesetzt.

1,6 %

sonstige unzulässige Merkmale.

Im April 2021 untersuchten die Verbraucherzentralen zusammen mit dem Verbraucherservice Bayern und dem Bund der Versicherten, wie gut die EU-weiten Datenschutzvorgaben in den Cookie-Bannern verschiedener Webseiten umgesetzt werden.

Viele der untersuchten Cookie-Banner befanden sich in einer rechtlichen Grauzone. Das heißt: Die Banner wirkten auf den ersten Blick zwar zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Entscheidung der Seitennutzer:innen zu lenken. Etwa 10 Prozent der Banner identifizierten die Verbände als klar rechtswidrig und mahnten die verantwortlichen Unternehmen daher ab. Teils verlangten die Seiten eine Einwilligung durchs Surfen, teils war der Haken schon gesetzt – manchmal war auch gar kein Banner vorhanden, obwohl Daten gespeichert wurden.

Aggressive Banner erkennen

Ein Cookie-Banner ist beispielsweise dann unzulässig, wenn bereits beim Öffnen der Seite Daten gesammelt werden, für die eine Zustimmung erforderlich ist. Auch andere Tricks, die Ihre Entscheidung lenken sollen, sind aber nur bedingt rechtskonform.   

 

Beispiel 1: Wenn Sie scrollen, akzeptieren Sie die Cookies

Unzulässiges Cookie-Banner: Cookies durch Scrollen akzeptieren

Unzulässiges Cookie-Banner: Cookies durch Scrollen akzeptiert
  • Das Banner gibt Ihnen allenfalls die Möglichkeit „ok“ zu klicken.
  • Sie haben keine Auswahlmöglichkeiten und es ist nicht ersichtlich, welche Cookies zum Tracking verwendet werden.
  • Die Webseite sammelt in der Regel schon zustimmungspflichtige Daten, bevor Sie das Banner weggeklickt haben.

Diese Art von Cookie-Bannern ist unzulässig, weil Sie keine Möglichkeit haben, die Seite zu benutzen, ohne dass Daten gesammelt werden, für die eine Zustimmung notwendig ist..

 

Beispiel 2: Der Haken ist bereits gesetzt

Unzulässiges Cookie-Banner: Haken schon gesetzt

  • Sie haben Auswahlmöglichkeiten ABER
  • Cookies, die personenbezogene Daten speichern, sind vorausgewählt.

Diese Art von Cookie-Bannern ist unzulässig, weil Sie durch die Vorauswahl nicht aktiv zustimmen, sondern aktiv ablehnen müssen.

Unzulässiges Cookie-Banner: Haken bereits gesetzt

 

Beispiel 3: Die Wortwahl oder Gestaltung soll Sie dazu bringen, zuzustimmen

Grauzone: Cookie-Banner mit Dark Patterns

Rechtliche Grauzone: Cookie-Banner mit Dark Patterns
  • Das Cookie-Banner wirkt rechtskonform. Sie haben Auswahlmöglichkeiten und kein Haken ist gesetzt.
  • Allerdings ist das Banner so gestaltet, dass Sie dazu verleitet werden sollen, auf „akzeptieren“ zu klicken. Etwa weil der Button stark hervorgehoben ist.
  • Ein „Ablehnen“-Button ist nur durch Klick auf Einstellungen sichtbar.
  • In der Beschreibung versuchen die Webseitenbetreiber:innen, Sie zum Akzeptieren zu bewegen.

Diese Art von Cookie-Bannern verwendet Dark Patterns. Achten Sie genau darauf, welchen Button Sie klicken.

Hinweis-Icon
Derzeit gibt es noch keine höchstrichterlichen Urteile dazu, ob diese Banner rechtswidrig sind. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sollten aber auch solche Banner verboten sein.
Rechtskonforme Cookie-Banner

Die Gestaltung des Cookie-Banners bleibt jeder Webseite selbst überlassen. Auf einige Merkmale können Sie aber achten, um sich sicher zu sein, dass das Banner rechtskonform umgesetzt wurde.

 

Hinweise für ein rechtskonformes Cookie-Banner

Hinweise für ein rechtskonformes Cookie-Banner

Hinweis-Icon

Alle Cookies sind aufgelistet

Ein rechtskonformes Cookie-Banner gibt Ihnen die Möglichkeit nachzulesen, welche Cookies verwendet werden und zu welchem Zweck diese Daten sammeln.

Hinweis-Icon

Einfach alle Cookies ablehnen

Sie haben auch auf der ersten Seite - spätestens aber nach dem ersten Klick - die Möglichkeit, alle Cookies abzulehnen. Hierfür können auch Formulierungen wie "nur erforderliche" oder "nur notwendige" verwendet werden.

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Aktive Zustimmung

Sie können aktiv zustimmen, welche Cookies Sie erlauben möchten und auch einzelne Cookies abwählen. Keine Cookies – außer technisch notwendige – sind vorausgewählt.

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Spätere Deaktivierung

Ein Hinweis darauf, dass Cookies auch später deaktiviert werden können, ist vorhanden. Am besten ist dazu auch ein Link hinterlegt.

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Datenschutzerklärung

Das Cookie-Banner verweist auf eine Datenschutzerklärung, in der Sie nachlesen können, was mit Ihren Daten geschieht.

 

Die Grafiken auf dieser Seite sind im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV