Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten, wenn Verbraucher:innen eine Arztpraxis aufsuchen. Das gilt beispielsweise für grundlegende medizinische Untersuchungen bei Krankheiten wie Erkältungen oder Hautausschlag, notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Es gibt allerdings auch sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL), die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel spezielle Vorsorgeuntersuchungen ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen. IGeL-Leistungen müssen Patient:innen selbst bezahlen. Aber was, wenn Sie für eine Leistung bezahlen sollen, die normalerweise von Ihrer Krankenkasse übernommen wird?
In letzter Zeit erreichen die Verbraucherzentralen zunehmend Berichte, dass einige Ärzt:innen für diagnostische Maßnahmen und Standardbehandlungen - die üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden - eine private Zahlung von den Patient:innen verlangen. Beispielsweise wurden Fälle gemeldet, in denen Patient:innen für die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ab 35 Jahren - die von der gesetzlichen Krankenkasse alle zwei Jahre übernommen wird - oder sogar für eine Corona-Impfung zur Kasse gebeten wurden, obwohl sie Anspruch auf eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse hatten.
Update Oktober 2024: Zwischenauswertung des Aufrufs
Seit Ende Februar 2024 läuft dieser Aufruf des vzbv. Die Zwischenauswertung zeigt, dass eine Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL stattfindet. 19 Prozent der Verbraucher:innen wurden im Vorfeld der Behandlung nicht einmal über die privat zu tragenden Kosten informiert. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken! Das veraltete Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 muss dringend überarbeitet werden. Lesen Sie mehr über die Zwischenauswertung des Aufrufs.