Dürfen Bausparkassen Bausparverträge mit günstigen Darlehenszinsen kündigen?
Aufgrund der aktuell steigenden Zinsen werden viele Bausparverträge mit dem Argument verkauft, dass Sie sich jetzt noch niedrige Darlehenszinsen sichern können – von denen Sie irgendwann einmal profitieren werden. Aber aufgepasst: die Bausparkassen haben in den letzten 15 Jahren teils Altverträge gekündigt, bei denen sie sehr hohe Guthabenzinsen zahlen mussten. Sollten die Zinsen steigen, müssen Sie also damit rechnen, dass die Bausparkassen nach Gründen suchen werden, Ihren Bausparvertrag mit niedrigen Darlehenszinsen zu kündigen.
Wann kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen?
- Kündigung wegen rückständiger Regelsparbeiträge.
Wenn Sie weniger einzahlen als den tariflich vereinbarten Regelsparbeitrag, kann die Bausparkasse später verlangen, dass Sie die rückständigen Raten in einer Summe binnen 3 Monaten nachzahlen. Tun Sie das nicht oder übersehen das entsprechende Anschreiben Ihrer Bausparkasse, riskieren Sie eine Kündigung. Das Kündigungsrecht steht in Ihren Bausparbedingungen.
- Kündigung spätestens 10 Jahre nach Zuteilung.
Die Bausparkasse kann einen Bausparvertrag grundsätzlich 10 Jahre nach Zuteilung kündigen, das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In der Praxis dürfte es aber kaum so lange dauern, denn bei den meisten Bauspartarifen wird das Guthaben wegen der Regelsparbeiträge schon rund 17 Jahre nach Vertragsschluss so hoch sein, dass es die Bausparsumme erreicht. Dann darf die Bausparkasse kündigen, weil der Vertragszweck erfüllt ist.
Beachten Sie außerdem:
- Sobald Ihr Vertrag zuteilungsreif ist, dürfen Sie ein Bauspardarlehen beantragen, dessen Höhe sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben errechnet. Die genaue Regelung steht in Ihren Bausparbedingungen. Brauchen Sie das Darlehen später als geplant, kann die Bausparkasse auch nach Zuteilung darauf bestehen, dass Sie die Regelsparbeiträge zahlen. Je länger sich dies hinzieht desto mehr Guthaben liegt im Vertrag und desto geringer ist Ihr Darlehensanspruch.
Niemand weiß, wie sich die Zinsen entwickeln werden. Wenn Sie noch nicht genau wissen, ob und wann Sie vielleicht ein Bauspardarlehen benötigen, können Sie sich angesichts der genannten Kündigungsrisiken die hohen Abschlusskosten eines Bausparvertrags sparen. Es gibt alternative und deutlich rentablere Angebote, um Vermögen für eine spätere Immobilienfinanzierung aufzubauen.
Was tun mit einem alten Bausparvertrag?
Einige alte Bausparverträge bieten aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung, teilweise haben Sie auch die Option, einen Bonuszins zu erhalten. Auf einem gut verzinsten Altvertrag können die Rücklagen für unvorhersehbare Ausgaben, insbesondere Instandhaltungskosten, geparkt werden. Sie können den Vertrag zunächst bestehen lassen, allerdings kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen, sobald das Guthaben die Bausparsumme erreicht hat.
Hier finden Sie Hintergründe zur Kündigungswelle der Bausparkassen, bei der gut verzinste Altverträge gekündigt werden.
Seien Sie skeptisch, wenn Ihre Bausparkasse Ihnen einen Tarifwechsel nahelegt und argumentiert, dass Sie sich dadurch einen geringeren Darlehenszins sichern würden. Der Zins ist nämlich nur auf den ersten Blick niedriger. Wer wechselt, verliert nicht nur den Anspruch auf den Bonuszins, sondern auch einen Gutteil der bislang angesammelten Sparzinsen, weil die Bausparkasse die bereits geleisteten Beiträge rückwirkend einfach niedriger verzinst.
Dieser so genannte Tarifumwandlungsbetrag und der entgehende Bonuszins sind nichts anderes als zusätzliche Kosten für das Bauspardarlehen. Nur sind diese in dem Effektivzins des vermeintlich günstigeren Darlehens nicht eingerechnet. Würde man richtig rechnen, können aus einem Zinssatz von 2 Prozent schon mal 8 Prozent werden. Ein solcher Tarifwechsel ist eher nicht vorteilhaft, wenn Kunden dadurch Ansprüche auf Guthabenzinsen verlieren.