Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung sind wettbewerbswidrig II

Stand:
LG Magdeburg vom 27.07.2011 (7 O 2024/10)
Off

Telefonanrufe zu Werbezwecken und ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind unzulässig. Das hat das Landgericht Magdeburg nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Walter Services Magdeburg GmbH entschieden. Bei der Beklagten handelte um ein Callcenter, dass im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens Werbeanrufe tätigte.

Dabei trage der Werbende die Beweislast dafür, dass ein Einverständnis tatsächlich vorliege, so das Gericht. Dies konnte die Beklagte jedoch nicht darlegen. Die seitens der Walter Services Magdeburg GmbH vorgelegten Einwilligungen, die sich z.T. durch die Teilnahme an Gewinnspielen erklärten, waren nicht ausreichend. Im Übrigen bleibe die Wiederholungsgefahr auch dann bestehen, wenn das anrufende Unternehmen von einer anderen Firma beauftragt sei, die der Verbraucherzentrale NRW gegenüber bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und einen Vergleich hinsichtlich weiterer Verletzungshandlungen ausgehandelt habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!