Drosselung bei Internettarifen fürs Handy I

Stand:
LG Koblenz vom 13.07.2011 (1 HK 86/11)
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Mit: "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen", warb die Firma 1&1 Mail & Media GmbH (gmx.de, web.de). Doch nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 Megabyte im Monat (entspricht grob gerechnet Internetvideos in Spielfilmlänge) sollte laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) gedrosselt werden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale NRW nun rechtlich gegen 1&1 vorgegangen. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet, da Verbraucher:innen dadurch in die Irre geführt werden. Der angesprochene Verbraucher verstehe unter der Bezeichnung Flatrate einen Pauschaltarif. Mit einer Drosselung müsse aufgrund der Werbung nicht gerechnet werden, so das Gericht. Die Werbung verstoße daher gegen § 5 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

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Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

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