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Das Landgericht Hamburg hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Online-Downloaden-Service Ltd. Verbraucher über das Bestehen ihres Widerrufsrechts in die Irre geführt hat.
Gegenüber Verbrauchern berief sich die Online-Downloaden-Service Ltd. darauf, dass das Widerrufsrecht bereits erloschen sei, da die Ausführung der Dienstleistung vom Verbraucher veranlasst wurde. Das Widerrufsrecht kann allerdings nur erlöschen, wenn der Unternehmer seine Dienstleistung vollständig erbracht hat. Das ist bei einem Abonnement nicht der Fall, weil der Unternehmer immer wieder aufs Neue leisten muss.