Irreführung über das Widerrufsrecht bei Abofallen im Internet

Stand:
LG Hamburg vom 16.09.2010 (327 O 681/09)
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Das Landgericht Hamburg hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Online-Downloaden-Service Ltd. Verbraucher über das Bestehen ihres Widerrufsrechts in die Irre geführt hat.

Gegenüber Verbrauchern berief sich die Online-Downloaden-Service Ltd. darauf, dass das Widerrufsrecht bereits erloschen sei, da die Ausführung der Dienstleistung vom Verbraucher veranlasst wurde. Das Widerrufsrecht kann allerdings nur erlöschen, wenn der Unternehmer seine Dienstleistung vollständig erbracht hat. Das ist bei einem Abonnement nicht der Fall, weil der Unternehmer immer wieder aufs Neue leisten muss.

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.