Irreführung über das Widerrufsrecht bei Abofallen im Internet

Stand:
LG Hamburg vom 16.09.2010 (327 O 681/09)
Off

Das Landgericht Hamburg hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Online-Downloaden-Service Ltd. Verbraucher über das Bestehen ihres Widerrufsrechts in die Irre geführt hat.

Gegenüber Verbrauchern berief sich die Online-Downloaden-Service Ltd. darauf, dass das Widerrufsrecht bereits erloschen sei, da die Ausführung der Dienstleistung vom Verbraucher veranlasst wurde. Das Widerrufsrecht kann allerdings nur erlöschen, wenn der Unternehmer seine Dienstleistung vollständig erbracht hat. Das ist bei einem Abonnement nicht der Fall, weil der Unternehmer immer wieder aufs Neue leisten muss.

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!