Klauseln, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtliche Regelung besteht, sind der Inhaltskontrolle nach §§ 307 BGB entzogen. Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts handelt es sich um eine derartige Klausel, wenn ein Entgelt von 6 Euro für die Rückzahlung eines Prepaidguthabens nach Vertragsbeendigung verlangt wird.
Das Gericht hat sich im Rahmen der Urteilsbegründung auch damit auseinander gesetzt, ob es sich um eine Klageänderung handelt, wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ein anderes oder weiteres rechtswidriges Verhalten ergibt, das erstinstanzlich nicht ausdrücklich gerügt wurde. Das Gericht wertete das weitere Vorbringen in der Berufung als verspätet. Einer Klageänderung habe die Beklagte nicht zugestimmt.
Das Urteil ist rechtskräftig.