Unwirksame einseitige Preisanpassungsklauseln in Kabelanschlussverträgen

Stand:
LG Hannover vom 16.11.2010 (18 O 10/10)
Off

Die Preiserhöhungsklausel des Telemediendienstleisters Tele Columbus war in weiten Teilen unwirksam. Dies hat das Landgericht Hannover nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Tele Columbus Kundenservice GmbH entschieden.

Das Gericht urteilte, dass die streitigen einseitigen Preisanpassungsklauseln unzulässig waren, da keine Verpflichtung zur Preissenkung bei Kostensenkungen vorgesehen sei. Des Weiteren beanstandete es eine Preisanpasungsklausel als intransparent, in der die Folgen bei einer Kündigung wegen einer Preiserhöhung zu Beginn eines Verlängerungszeitraums geregelt wurde. Für den Kunden sei nicht klar erkennbar, wann der Vertrag ende und welchen Preis er in diesem Fall zu zahlen hätte. Dies stelle einen Verstoß gegen § 307 BGB dar. Mittlerweile hat Tele Columbus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.