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Versandapotheken müssen ein Widerrufsrecht einräumen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Versandapotheken verklagt, die Verbrauchern gegenüber für Arzneimittel das Widerrufsrecht ausgeschlossen hatte. Das Landgericht erließ jeweils ein Anerkenntnisurteil.
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