BGH stärkt Rechte der Gaskunden - Rückzahlungen aus überhöhten RWE-Gasrechnungen

Stand:
BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09)
EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11)
BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09)
OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08)
LG Dortmund vom 18.01.2008 (6 O 341/06)
Off

Seit September 2006 klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die RWE Vertrieb AG (vormals RWE Westfalen-Weser-Ems AG). Mit seiner Entscheidung vom 31.07.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 162/09), dass 25 RWE-Gassonderkunden aufgrund unwirksamer Vertragsbedingungen Rückzahlungen von über 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen der Jahre 2004 bis 2006 zustehen.

Der Energiekonzern RWE hatte in Sonderverträgen Preisanpassungsklauseln verwendet, die nur auf die in der Verordnung für Tarifkunden enthaltene Regelung Bezug nehmen. Dort wurde nicht angegeben, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können.

Bevor es zu einer endgültigen Entscheidung des BGH kommen konnte, wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.02.2011 ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Dieser entschied am 21.03.2013 (Az. C-92/11), dass Preisänderungsklauseln in Gassonderkundenverträgen, in denen lediglich auf die für Haushaltskunden in der Grundversorgung geltende AVBGasV bzw. die GasGVV verwiesen wird oder in denen entsprechende Klauseln enthalten sind, einer Missbrauchskontrolle unterliegen. Zugleich hatte der EuGH die Kriterien festgelegt, die bei der Kontrolle solcher Klauseln von den nationalen Gerichten anzuwenden sind.

Die von der Verbraucherzentrale NRW beanstandeten Klauseln konnten diesen Anforderungen nicht genügen und wurden mit der endgültigen Entscheidung des BGH vom 31.07.2013 (Az. VIII ZR 162/09) für unwirksam erklärt.

BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09).pdf

EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11).pdf

BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09).pdf

OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08).pdf 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.