Informationsfrist bei Einbau moderner Messeinrichtungen verkürzt

Stand:
LG Dortmund vom 22.01.2019 (25 O 282/18)
Off

Die beklagte Firma Westnetz hatte Kunden 2017 den Einbau moderner Messeinrichtungen nicht wie vom Gesetz verlangt drei Monate vorher, sondern erst ca. zwei Wochen vor dem geplanten Einbau angekündigt.

Trotz eines Hinweises im beanstandeten Anschreiben auf die 3-Monats-Frist und des theoretisch möglichen Widerspruchs Betroffener gegen den vorgezogenen Termin sah das Gericht die zugrundeliegende Vorschrift des § 37 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz verletzt.  Denn eine Einwilligung in einen vorgezogenen Wechsel liegt zum entscheidenden Zeitpunkt der Terminankündigung mit dem beanstandeten Schreiben gerade nicht vor. Nach Auffassung der Kammer spreche vielmehr alles dafür, dass die Beklagte ihre Wettbewerber und Kunden durch den vorgezogenen Wechsel des Zählers vor vollendete Tatsachen stellen will. Zudem werde in die Wertung des Gesetzgebers eingegriffen, der jedenfalls im Grundsatz für die Information des Kunden einen Zeitraum von drei Monaten vorgesehen habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Dortmund vom 22.01.2019 (25 O 282/18)

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!