Irreführende Werbung mit „eingeschränkter Preisgarantie“

Stand:
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.4.2023, 97 O 46/22

Primastrom hatte mit Verbraucher:innen bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages eine „eingeschränkte Preisgarantie“ vereinbart, nach der eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungskosten ausgeschlossen sei.
Off

Primastrom hatte mit Verbraucher:innen bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages eine „eingeschränkte Preisgarantie“ vereinbart, nach der eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungskosten ausgeschlossen sei. Gleichwohl wurde innerhalb des Geltungszeitraums der Preisgarantie mit dem Hinweis auf eine gestiegene Nachfrage auf dem Strommarkt eine Preiserhöhung des Grundpreises und des Arbeitspreises angekündigt.

Die Werbung mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“, die die Erhöhung aufgrund gestiegener Energiebeschaffungsmaßnahmen innerhalb des Garantiezeitraumes ausschließt, ist irreführend, wenn eine Preiserhöhung aufgrund einer gestiegenen Nachfrage angekündigt wird.

Unzulässig ist es auch, mit einem Siegel des TÜV zu werben, sofern dieses Siegel keine Gültigkeit mehr hat.

Unzulässig ist es auch, Verbraucher:innen eine Preiserhöhung zu einem bestimmten Zeitraum anzukündigen, wenn zwischen der Ankündigung und der beabsichtigten Preiserhöhung nicht wenigstens ein Zeitraum von einem Monat liegt.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.04.2023, Az. 97 O 46/22 die Primastrom GmbH entsprechend dem Antrag der Verbraucherzentrale verurteilt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Berlin vom 19.4.2023 (Az. 97 O 46/22 )

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.