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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Urteil des Landgerichts Kleve bestätigt, das ein gestalterisch wie inhaltlich als Werbeflyer aufgemachtes Schreiben zur Kündigung und Anpassung von Vertragskonditionen wegen mehrerer wettbewerbsrechtlicher Verstöße untersagt hatte.
Das OLG Düsseldorf bestätigte damit auch die Verurteilung von ENNI zur Versendung eines individualisierten Schreibens, mit dem ENNI Kund:innen über die Richtigstellung hinaus umfassend über einen möglichen Rückforderungsanspruch und dessen Abklärung durch fachkundige Hilfe informieren muss.
Das Urteil ist rechtskräftig.