Preisanpassungsklauseln der Agger-Energie GmbH unwirksam I

Stand:
LG Köln vom 02.06.2010 (26 O 605/09)
Off

Das Landgericht Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Agger-Energie GmbH zwei Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt.

Das Gericht führt dazu aus, dass die beanstandeten Klauseln schon deswegen unwirksam sind, weil die Verpflichtung fehle, gefallene Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegenen Kosten zu berücksichtigen. Im Übrigen enthalte die Klausel keine verbindliche Konkretisierung hinsichtlich der Kriterien, nach denen eine Preisanpassung zulässig sein soll.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass das Urteil und der Artikel die Rechtslage zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung wiedergeben.

Landgericht Köln vom 02_06_2010 (26 O 605/09).pdf

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.