Bausparkasse wird künftig auch über weitere Vertragsoption informieren

Stand:
LG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.2022, 35 O 82/22 KfH

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. haben ein gerichtliches Verfahren mit einem Vergleich beendet.
Off

Die Bausparkasse wird in Schreiben an Verbraucherinnen ab dem 01.02.2023, in denen die Verbraucher:innen über die erstmalige Zuteilungsreife eines Bausparvertrages informiert werden, auch unmissverständlich darauf hinweisen, dass nicht nur die Gewährung des Darlehens bzw. die Auszahlung des Bausparguthabens möglich ist, sondern, dass auch die Fortsetzung des Vertrages als Alternative zur Verfügung steht.

Zum Volltext der Entscheidung:

Beschluss LG Stuttgart vom 21.12.2022 (Az. 35 O 82/22 KfH)

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Patchworkfamilie
Der Ratgeber Patchworkfamilie klärt Betroffene über ihre Rechte auf und gibt Tipps, wann sie Geld vom Staat erhalten…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.