Entgeltklausel für besondere Leistungen für Bausparverträge unzulässig

Stand:
LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Das Landgericht Dortmund hat ein Entgelt als unzulässig verworfen, das die Westdeutsche Landesbausparkasse LBS im Rahmen von Bausparverträgen für besondere Leistungen erhebt.

LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS) hat das Landgericht Dortmund ein Entgelt als unzulässig verworfen, das die LBS im Rahmen von Bausparverträgen für besondere Leistungen erhebt.

Jede Entgelt-Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Banken oder Bausparkassen Aufwendungen für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten oder Aufwendungen für eigene Zwecke auf den Kunden abzuwälzen versuchen, seien demnach nicht mit den Grundsätzen des geltenden Rechts vereinbar, so die Richter.

LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Meine Immobilie finanzieren
Die Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit dem Ratgeber ermitteln Sie Ihren Bedarf, die…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.