In einem geschäftlichen Online-Auftritt eines Dienstleisters ist ein Impressum vorzuhalten

Stand:
LG Berlin, Versäumnisurteil vom 28.09.2023 (Az. 91 O 72/23)

Eine Anbieterin von Dienstleistungen wie Haartransplantationen, Chirurgie muss ein Impressum vorhalten, das den gesetzlichen Vorgaben genügt.
Off

Die LIVA Praxis für Haartransplantation, ästhetische und plastische Chirurgie GmbH hat als gewerbliche Anbieterin im online-Auftritt ein Impressum vorzuhalten, das den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Im Impressum ist der Name und die Anschrift des Unternehmens, unter denen das Unternehmen niedergelassen ist, anzugeben. Bei einer juristischen Person wie einer GmbH ist die Rechtsform anzugeben, der Name des Vertretungsberechtigten und das Handelsregister in dem die GmbH eingetragen ist.

Weil die Anbieterin nach der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Das Landgericht hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.