Unzulässige Werbeversprechen für Histaminabbau durch Daosin

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 21.12.2022 (3-12 O 28/22)
Off

Die Verbraucherzentrale NRW ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich gegen das Werbeversprechen „DAOSiN® Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins“ der STADA Arzneimittel AG vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für das Nahrungsergänzungsmittel „DAOSiN® Tabletten“, die der Hersteller STADA mit der Aussage beworben hat, dass die Tabletten „den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins unterstützen“.

Nachdem der Hersteller außergerichtlich keine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, wurde im Klageverfahren geklärt, ob es sich um eine gesundheitsbezogene oder rein technische Angabe handelt. Das Landgericht Frankfurt am Main nahm eine gesundheitsbezogene Angabe und damit nach Art. 10 der Health Claims Verordnung unzulässige Werbeaussage an, da „der menschliche Darm kein Reagenzglas ist, in dem sich irgendeine Reaktion losgelöst vom Körper vollzieht“.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Frankfurt am Main vom 21.12.2022 (3-12 O 28/22)

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.