Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 07.09.2023, 35 O 80 /23 KfH

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
Off

Bis vor kurzem hatte Aldi tatsächlich steirisches Kürbiskernöl im Sortiment. Die Herkunftsangabe war deutlich auf den Flaschen zu erkennen.

Das Öl, das Aldi jetzt anbietet, wird zwar von derselben Firma hergestellt, aber von dieser nicht mehr als steirisches Kürbiskernöl bezeichnet. Es wird nun als Kürbiskernöl ohne Herkunftsangabe vertrieben. Trotzdem bot Aldi das einfache Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl an und täuscht dadurch über die Herkunft des Produktes.

Wir haben Aldi abgemahnt und gefordert diese Praxis zu unterlassen und uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Leider gibt Aldi in aller Regel keine Unterlassungserklärung ab und ist auch in diesem Fall nicht von dieser Linie abgewichen. Daher haben wir am Landgericht Stuttgart Klage erhoben. Aldi hat dann Rahmen des gerichtlichen schriftlichen Vorverfahrens, aufgrund der eindeutigen Rechtslage ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht Stuttgart hat ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 7. September 2023 (Az. 35 O 80/23 KfH)

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.