Reiseveranstalter darf keine Stornopauschale verlangen bei Reisewarnung

Stand:
Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2021, Az. 84 0 150/20

Reiseveranstalter darf keine Stornopauschale verlangen bei Verbreitung des Corona-Virus-Sars-CoV-2 im Urlaubsland und einer deshalb hierfür vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnung.

Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2021, Az. 84 0 150/20, Urteil ist rechtskräftig

DER Touristik Deutschland GmbH darf aufgrund einer von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg e.V. angestrengten Unterlassungsklage gegenüber Verbraucher:innen keine Stornopauschale für eine gebuchte Pauschalreise geltend machen, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung im Bestimmungsland das Corona-Virus Sars-CoV-2 verbreitet war, auch, wenn das Auswärtige Amt bislang nur eine befristete Reisewarnung für einen  Zeitraum bis 11 Tage vor dem geplanten Reiseantritt ausgesprochen hatte. 

Off

Die Verbraucher hatten im Januar 2020 eine Pauschalreise nach Ägypten für Mitte Mai 2020 gebucht. Sie stornierten die Reise bereits am 26.03.2020 als noch keine Reisewarnung für den konkreten Reisezeitraum und für das Zielland ausgesprochen war, mit dem Hinweis auf die aktuell bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amts und der Einstufung als Internationales Risikogebiet. Der Reiseveranstalter bestätigte die Stornierung noch am 26.03.2020 und verlangte eine Stornierungspauschale in Höhe von 20 % des Reisepreises. Das Gericht folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale, dass die Forderung einer Stornokostenpauschale nicht beansprucht werden durfte, da die Verbraucherin nicht übereilt den Rücktritt erklärt hatte. Durch die Pandemie besteht für die Reisenden am Urlaubsort ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko. Dadurch wird eine Reise in einem derartigen Ausmaß negativ beeinträchtigt, dass in einem solchen Fall unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände nach § 651 h Abs. 3 S. 1 BGB vorliegen, so dass auch ohne die Indizwirkung einer Reisewarnung der Rücktritt ohne Zahlung einer Stornopauschale möglich ist.

Zum Volltext der Entscheidung:

Beschluss Landgericht Köln vom 17.2.2021 (Az. 84 0 150/20), rechtskräftig)

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!