Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verträgen über energetische Planung und Baubegleitung

Stand:
Landgericht Tübingen, Urteil vom 4.1.2023, 4 O 316/22

Off

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters energetischer Planung und Baubegleitung für energetische Maßnahmen sahen vor, dass alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages nur schriftlich vereinbart werden können.

Unwirksame Klauseln sollten durch Klauseln ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Da der Anbieter nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung hinsichtlich dieser Klauseln abgegeben hat, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 05.12.2022 Klage beim Landgericht Tübingen eingereicht.

Dort wurde am 04.01.2023 ohne mündliche Verhandlung unter dem Aktenzeichen 4 O 316/22 ein entsprechendes Versäumnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Tübingen vom 4.1.2023 (Az. 4 O 316/22)

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.