Beitragserstattung bei coronabedingter Schließung des Fitnessstudios

Stand:
Landgericht Würzburg, Urteil vom 20.07.2022, 1 HK O 2034/21

Ein Fitnessstudiobetreiber darf nicht die bereits bezahlten Beiträge als Gutschein oder Verzehrguthaben verbuchen, ohne den Kunden zugleich darüber zu informieren, dass dieser auch ein Recht auf Rückerstattung hat.
Off

Das Landgericht Würzburg hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale entschieden, dass ein Fitnessstudio, das pandemiebedingt das Studio schließen musste, den Kunden umfassend zu informieren hat, dass dieser außer der Möglichkeit die abgebuchten „Beiträge“ als Verzehrgutschein oder als künftige Trainingsmonate zu nutzen auch das Recht hat, sich die abgebuchten „Beiträge“ erstatten zu lassen.

Für eine informationsgeleitete Entscheidung hat der Studiobetreiber nach § 3, § 5 a Abs. 2 UWG darüber zu informieren, dass die „Gutscheinlösung“ nach Art. 240 § 5 EGBGB die Ausnahme ist und die Möglichkeit der vollständigen Erstattung der Beiträge das Recht des Kunden ist.
Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 0405.2022 – XII ZR 64/21 klargestellt, dass es aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie den Betreibern von Fitnessstudios unmöglich war, den Kunden die vertragsgemäße Nutzung des Studios zu ermöglichen. Die Erbringung ihrer Leistung war damit den Betreibern der Studios während der behördlich angeordneten Schließzeit unmöglich, § 275 Abs. 1 BGB. Zugleich verloren die Betreiber damit aber auch ihren Anspruch auf die Gegenleistung, § 326 Abs. 1 BGB.

Demzufolge stand dem Kunden die bereits abgebuchten Beiträge umfänglich zu und über diesen Umstand war er von dem Betreiber in Kenntnis zu setzen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Würzburg vom 20.7.2022 (Az. 1 HK O 2034/21)

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!