Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Irreführung, wenn Verbrauchern ein Schreiben mit der Bestätigung eines angeblichen Vertragsschlusses zugesendet wird, obwohl tatsächlich kein Vertrag geschlossen wurde. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die freenet AG entschieden.
Das Oberlandesgericht hat dabei angenommen, dass im vorliegenden Fall die Bestätigung eines angeblichen Vertragsschlusses über Telekommunikationsdienstleistungen eine irreführende Werbung darstellt, da beim so angeschriebenen Verbraucher der unzutreffende Eindruck erweckt werde, er habe sich gegenüber dem Telekommunikationsanbieter rechtlich verpflichtet. Dies gelte sowohl nach der alten als auch der neuen Fassung des UWG.
Werden später weitere Verletzungsfälle seitens der Klägerin eingebracht, so seien diese als Klageänderungen in Form von Klageerweiterungen zu sehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.