Klage gege Pro-Aqua Deutschland/Österreich GmbH & Co. KG

Die Beklagte hält im Zusammenhang mit der Werbeaussage „Testsieger“ keine Informationen bereit, die Rückschlüsse auf die Prüfung des getesteten Produkts zulassen und wo sich Verbraucher über den Test informieren können.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Bamberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen

Pro-Aqua Deutschland/Österreich GmbH & Co. KG
Technologiepark 6
91522 Ansbach
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum