Die Klägerin wendet sich gegen diverse rechtswidrige Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Vermarktung von Zeitschriftenabonnements, nämlich dass die Beklagte
- den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über den Bezug von Zeitschriften verschleiert;
- einem Verbraucher vor Abgabe von deren Vertragserklärung nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Pflichtangaben zu den Bedingungen und Umständen des Abonnements zukommen lässt;
- den angeschriebenen Verbraucher nicht über dessen Widerrufsrecht und Widerrufsformular in gesetzeskonformer Weise belehrt;
- einen vom Verbraucher erklärten Widerruf als ordentliche Kündigung mit der Folge einer Weiterbelieferung der kostenpflichtigen Zeitschriften behandelt;
- an einen Verbraucher E-Mail-Werbung ohne die vorausgegangene ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers in den Erhalt von Werbung übermittelt und
- im Internet einem Verbraucher den Bezug einer kostenpflichtigen Leistung anbietet, ohne in transparenter Weise über die Bedingungen und Umstände des Vertragsschlusses in gesetzeskonformer Weise zu informieren.