Irreführung über Verfügbarkeit des Guthabens und Steuernachteile bei Abschluss einer Rürup-Rente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Andienung einer Rürup-Rente irreführend über die Verfügbarkeit des Guthabens sowie über wesentliche Steuernachteile in die Irre führt.