Unzulässige Telefonwerbung und unzureichende Verbraucherinformation
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte
- Verbraucher ohne Einwilligung zum Zwecke der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen anruft (Cold Call),
- nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern informiert,
- nicht über seine Identität sowie Kontaktinformationen informiert sowie
- das Widerrufsrecht von Verbrauchern beschränkt.