Irreführung über Surfgeschwindigkeit abhängig vom verbrauchten Datenvolumen / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Vermarktung eines Mobilfunkvertrags mit einer Datenvolumenmenge mit einer bestimmten Surf-Geschwindigkeit („10 GB – 5G Highspeed Internet“) werben lässt, die die Beklagte ausweislich ihres Produktinformationsblatts nicht einhalten möchte. Das Landgericht hat antragsgemäß Versäumnisurteil gegen den Anbieter erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.