Ins Klageregister eintragen
Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.
Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.