Die E.ON Energy Solutions GmbH ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
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Ins Klageregister eintragen
Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Im Erfolgsfall erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen.
Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.
Termine
Freitag, 17. November 2023 Wir klagen Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen E.ON ein.
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
offener Zeitpunkt Mündliche Verhandlung Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
offener Zeitpunkt Letzte Chance zur Anmeldung Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
offener Zeitpunkt Oberlandesgericht erlässt Urteil Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
offener Zeitpunkt Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dem Verfahren?
Die E.ON Energy Solutions GmbH (E.ON) ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kund:innen fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.
Um wie viel Geld geht es?
Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen. Im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl betrug der Arbeitspreis Ende 2020 noch 6,18 Cent/ kWh (brutto). Bis ins Jahr 2023 erhöhte sich dieser auf 23,24 Cent/ kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies für die Jahre 2021 und 2022 nach Schätzungen des vzbv 3.500,00 Euro Mehrkosten.
Wann kann ich mich für die Klage anmelden?
Das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister am 26. Februar 2024 eröffnet. Seitdem können Sie sich für die Klage anmelden.
E.ON: Verbraucher:innen können sich jetzt für Sammelklage anmelden
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 17. November 2023 eine Sammelklage gegen die E.ON Energy Solutions GmbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. E.ON hat aus Sicht des vzbv seine Arbeitspreise für Fernwärme zu Unrecht erhöht. Für Verbraucher:innen kann das Mehrkosten von mehreren Tausend Euro bedeuten. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz anmelden.
Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf
Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!