Alle Fragen zur Klage gegen die GASAG AG

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen die GASAG AG.
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Grundsätzliches zur Klage gegen die GASAG

Warum klagt der vzbv gegen die GASAG?

Die GASAG ist in Berlin der Gasgrundversorger: Wer keinen anderen Anbieter gewählt hat (Grundversorgung) oder wen der einst gewählte Versorger nicht mehr beliefert (Ersatzversorgung), bezieht sein Gas automatisch von der GASAG.

Bislang galten in der Grund- und Ersatzversorgung einheitliche Tarife, die allenfalls je nach Verbrauch leicht variierten. Ende letzten Jahres spaltete die GASAG ihre Tarife dagegen auf: Wer bereits Kunde war, zahlte weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Wer ab dem 2. Dezember 2021 neu als Kunde/in hinzukam, musste über 18 Cent je Kilowattstunde zahlen. Mehr als das Doppelte. Dieser Unterschied summiert sich schnell auf Hunderte von Euro und viele Verbraucher:innen wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen. Der vzbv hält diese Preisspaltung für unzulässig. Die GASAG hätte auch Neukund:innen zum Tarif der Bestandskund:innen beliefern müssen.

Kann ich mich an der Klage beteiligen?

Die Bedingungen unter denen Sie mitmachen können sind:

  1. Sie sind irgendwann zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 als Verbraucher:in Gaskund:in der GASAG geworden.
  2. Sie waren in der Grund- oder Ersatzversorgung. Das heißt, Sie haben keinen gesonderten Vertrag mit der GASAG geschlossen, sondern wurden automatisch beliefert bzw. haben sich allenfalls bei der GASAG angemeldet. Wenn Sie ein Willkommensschreiben oder eine Rechnung von der GASAG erhalten haben, ist darin der Tarif „Erdgas Komfort“ benannt.
Ich bin Mieter. Die Kosten für das Gas bezahle ich direkt an den Vermieter. Kann ich mich der Klage anschließen?

In diesem Fall sind Sie nicht Kund:in der GASAG, sondern allenfalls Ihr Vermieter. Sie können sich der Klage daher nicht anschließen. Sprechen Sie Ihre:n Vermieter:in an. Gegebenenfalls kann, will Ihr:e Vermieter:in an der Klage teilnehmen.

Ich bin Vermieter:in. Kann ich mich der Klage anschließen?

Wenn Sie in einem gewerblichen Umfang vermieten, gelten Sie nicht als Verbraucher:in und können sich nicht der Klage anschließen.

Wenn Sie nur eine oder wenige Wohnungen als Eigentümer:in vermieten, dürften Sie als Verbraucher:in gelten und sich der Klage anschließen können. Im Zweifel sollten Sie sich von der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder einen Rechtsanwalt beraten lassen.

Ich bin in einen anderen Vertrag gewechselt. Kann ich bei der Klage mitmachen?

Wenn Sie zuvor zumindest eine kurze Zeit nach dem Grund- oder Ersatzversorgungstarif beliefert worden sind, können Sie sich an der Klage beteiligen.

Was ist der rechtliche Hintergrund der Klage?

Was sind Grund- und Ersatzversorgung?

Das kennen Sie: Sie ziehen um und es kommt Strom aus der Steckdose, obwohl Sie sich selbst noch nicht um die Stromversorgung gekümmert haben. Für Gas gilt dasselbe. In dem Fall werden Sie ohne Ihr Zutun durch den sogenannten Grundversorger beliefert. Stadtwerke sind häufig Grundversorger. In Berlin ist die GASAG AG der Grundversorger für Gas.
Ersatzversorgung bedeutet dagegen, dass Sie einen gewählten Energieversorger hatten, dieser aber zum Beispiel die Belieferung einstellt und Sie dadurch automatisch beim Grundversorger landen. Der Grundversorger ist immer auch für die Ersatzversorgung zuständig. Wer keinen anderen Anbieter wählt, bleibt Kunde des Grundversorgers.

Wie geht das Verfahren weiter?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Klage auf seiner Webseite öffentlich bekannt gemacht und ein Klageregister für Anmeldungen eingerichtet.

Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

Warum hält der vzbv die Preisspaltung der GASAG für unzulässig?

Wir meinen, dass es unzulässig ist, in den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung  zu unterscheiden, wann jemand erstmalig beliefert wurde. Die GASAG durfte von einem Menschen nicht mehr für das Gas verlangen als von dessen Nachbarn, nur weil dieser einen Tag später in seine Wohnung eingezogen ist. Verbraucher:innen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass zu dem Zeitpunkt, als sie Kunde der GASAG wurden, das Gas im Einkauf teurer war als zu einem früheren Zeitpunkt. Auch dafür müssen Verbraucher:innen nicht aufkommen müssen. Diese Rechtsauffassung ist aber umstritten.

Ich habe nie einen Vertrag mit der GASAG geschlossen. Wie kann es sein, dass ich jetzt trotzdem an sie zahlen soll?

Möglicherweise sind oder waren Sie in der Grund- und Ersatzversorgung. Wir haben unter „Was sind Grund- und Ersatzversorgung?“ erläutert.

Sind die Tarife nicht schon wieder vereinheitlicht worden?

Ja, seit dem 1. Mai 2022 verwendet die GASAG wieder einen Tarif, der nicht zwischen Bestands- und Neukund:innen unterscheidet. An der Abrechnung für die fünf davorliegenden Monate hat sich aber nichts geändert. Hier setzen wir mit unserer Klage  an.

Wie soll ich mich gegenüber der GASAG verhalten?

Muss ich die Rechnung in voller Höhe bezahlen?

Nach unserer Auffassung darf die GASAG von Neukund:innen keine höheren Preise verlangen als von Bestandskund:innen. Die Rechnungen sind demnach nicht richtig. Trotzdem raten wir, sie unter Vorbehalt zu zahlen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die GASAG Zahlungsrückstände geltend macht und die Lieferung sperren lässt.

Sollte ich irgendwelche weiteren Erklärungen gegenüber der GASAG abgeben?

Ja, wir empfehlen Ihnen, der GASAG mitzuteilen, dass Sie die Aufspaltung der Preise für unzulässig halten und dem Neukundentarif widersprechen. Dafür bieten wir einen Musterbrief an, den Sie an die GASAG schicken können.

Sollte ich den Vertrag kündigen?

Sie können den Vertrag kündigen. Prüfen Sie aber vorab den Nutzen einer Kündigung. An den sehr hohen Gaspreisen, die die GASAG im Zeitraum von Dezember 2021 bis April 2022 verlangt hat, ändert Ihre Kündigung nichts. Eine Kündigung ist allenfalls dann sinnvoll, wenn Sie gleichzeitig einen besseren Tarif gefunden haben.  

Was bringt mir die Musterfeststellungsklage?

Was soll das Gericht feststellen?

Das Gericht soll feststellen, dass der Neukundentarif der GASAG unrechtmäßig war. Damit hätten Neukund:innen nur den wesentlich günstigeren Tarif für Bestandskund:innen zahlen müssen.

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Sofern Sie sich an der Klage beteiligt haben, müsste die GASAG Ihnen für den Zeitraum, in dem Sie von der Tarifspaltung betroffen waren, eine neue Rechnung nach dem Bestandskundentarif stellen. Das, was Sie zu viel gezahlt haben, müsste die GASAG Ihnen erstatten.

Was passiert, wenn der vzbv verliert?

Falls der vzbv die Klage verliert, sind Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt haben, an das Urteil gebunden. Die Abrechnungspraxis der GASAG würde bestätigt. Etwaige Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv. Auch im Falle einer verlorenen Musterfeststellungsklage entstehen den Verbraucher:innen keine Kosten für die Teilnahme. Mehr Hintergrundinformationen dazu finden Sie unter Antworten auf allgemeine Fragen zu Sammelklagen.

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Wie finde ich heraus, ob ich mich der Klage anschließen kann?

Mit unserem Klage-Check können Sie feststellen, ob sich Ihr Fall grundsätzlich eignet, um sich an der Klage des vzbv zu beteiligen.

Wie kann ich mich der Klage anschließen?

Sie können sich der Klage anschließen, indem Sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BFJ) eintragen lassen. Weder der Verbraucherzentrale Bundesverband noch das Gericht sind dafür zuständig. Das Bundesamt beantwortet häufige Fragen zur Eintragung. Es stellt auch Ausfüllhilfen bereit.

Wir bieten Ihnen einen Klage-Check  an, mit dem Sie prüfen können, ob Ihr Fall zur Klage passt.

 

Was soll ich bei der Anmeldung unter „Gegenstand und Grund“ angeben?

Beschreiben Sie hier bitte knapp den Sachverhalt, der Ihrem Fall zugrunde liegt. Es muss erkennbar sein, womit Sie nicht einverstanden sind. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich.

Wir schlagen Ihnen folgendes Textmuster vor, das Sie bitte noch an Ihren Fall anpassen:

„Ich wurde ab dem [bitte das Datum einsetzen]… als Verbraucher/in auf Grundlage des Grund-/Ersatzversorgungstarifs ERDGAS Komfort durch die GASAG AG mit Gas beliefert. Die Vertragskontonummer lautet: [bitte einsetzen]. Ich soll einen höheren Arbeitspreis für das Gas zahlen als Bestandskund:innen. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich verlange von der GASAG AG den Bestandskundentarif auf mich anzuwenden.“

Bis wann kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung ist derzeit möglich. Wann die Anmeldefrist endet, steht bislang nicht fest. Wenn Sie sich für eine Beteiligung an der Klage entschieden haben, sollten Sie die Anmeldung zeitnah vornehmen.

Worauf muss ich achten, wenn ich an der Klage teilnehme?

Solange Sie an der Musterfeststellungsklage teilnehmen, können Sie Ihren Fall nicht parallel mit einer eigenen Klage verfolgen. Sofern Sie derartige Maßnahmen bereits ergriffen haben, lassen Sie sich dazu bitte individuell durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten. Für die An- und Abmeldung vom Klageregister gelten bestimmte Fristen. Hierüber informieren wir rechtzeitig.

Wie und bis wann kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung beim Bundesamt für Justiz wieder von der Klage abmelden. Für die Rücknahme der Anmeldung stellt das Bundesamt für Justiz ein Online-Formular zur Verfügung.

Über den genauen Termin informieren wir, sobald ihn das Berliner Kammergericht bestimmt hat. Bitte melden Sie sich für unseren Newsletter an, damit wir Sie über den Verlauf des Verfahrens informieren können.

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