- Warum sollte die Sparkasse Gebühren zurückzahlen?
Nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschied der BGH am 27. April 2021, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund:innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.
- Worum geht es in der Musterfeststellungsklage?
Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Die Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Wir wollen feststellen lassen, dass die Sparkasse sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig von dem Zeitpunkt der Erhöhung. Das Verhalten der Sparkasse KölnBonn ist nach unserer Auffassung nicht rechtmäßig. Wer etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss es zurückzahlen. Das ist der Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
- Wer kann von der Klage profitieren?
Grundsätzlich können alle Kund:innen der Sparkasse KölnBonn von der Klage profitieren, für deren Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt wurden, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben. Es muss sich um Privatkonten handeln, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher:innen wirkt.
Mit unserem Klage-Check können sich Verbraucher:innen online informieren, ob ihr Fall zur Klage passt.
- Das Kontomodell wurde geändert. Welche Folgen hat das?
Wenn die Sparkasse ein bestehendes Kontomodell einseitig geändert hat, und dabei Gebühren erhöht oder neu eingeführt hat, ist das ein Fall für die Musterfeststellungsklage.
Wenn Sie jedoch selbst ein neues Kontomodell ausgewählt oder den Änderungen aktiv zugestimmt haben, können Sie die Gebühren nicht zurückverlangen.
- Wie bleibe ich über die Klage informiert?
Neuigkeiten zum Verfahren erhalten Sie auf unsere Website unter Aktuelles. Abonnieren Sie auch unseren News-Alert zur Klage gegen die Sparkasse KölnBonn um über wichtige Termine und Entwicklungen informiert zu werden.
Teilnahme
- Wie kann man sich an der Klage beteiligen?
Wer sich der Musterfeststellungsklage anschließen möchte, muss seine Ansprüche in einem Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Das Register ist jetzt geöffnet! Ihre Anmeldung müssen Sie an das Bundesamt für Justiz richten. Nutzen Sie dazu am besten das Online-Formular.
Bei der Anmeldung müssen Sie auch Angaben zum „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ machen. Aus diesen Angaben muss sich ergeben, inwiefern Sie von der Musterfeststellungsklage betroffen sind. Wenn Sie unseren Klage-Check durchlaufen, erhalten Sie am Ende einen für Ihren Fall passenden Textbaustein, den Sie dafür verwenden können.
Bitte beachten Sie, dass für das Register ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig ist, nicht der Verbraucherzentrale Bundesverband und auch nicht das Gericht. Geben Sie den Verbraucherzentrale Bundesverband in dem Anmeldeformular auch nicht als „Vertreter“ an. Allgemeine Informationen zur Eintragung in das Klageregister und zur Anmeldung der Ansprüche beim Bundesamt für Justiz finden Sie in unseren FAQ zum Register.
Das BfJ bietet auf seiner Website verschiedene Formulare und Ausfüllhilfen an. Die Anmeldedaten werden ohne weitere Prüfung in das Klageregister für Musterfeststellungsklagen eingetragen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allein bei den jeweiligen Verbraucher:innen.
- Was kostet die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Falls Sie sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Ergebnisse der Klage
- Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?
Verbraucher:innen, die sich wirksam für die Musterfeststellungsklage registriert haben, können sich gegenüber der Sparkasse KölnBonn auf das Urteil des Gerichts beziehen.
Ein für teilnehmende Verbraucher:innen positives Urteil führt dennoch nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch. Sollte sich die Sparkasse trotz positivem Urteil uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Betroffene ein zweites Verfahren führen müssen. Der vzbv geht allerdings davon aus, dass die Sparkasse die Rückforderungen der Kunden begleicht, sollte eine antragsgemäße Verurteilung erfolgen. Schon aus Rücksicht auf das öffentliche Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen wäre das ratsam.
- Welche Vorteile hat die Klage?
Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über die Ansprüche im konkreten Einzelfall entscheiden müssten.
Die Musterfeststellungsklage entlastet Verbraucher:innen von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, von dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Betroffene es wesentlich einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Musterfeststellungsklage kann außerdem verhindern, dass Ansprüche verjähren. Durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass die Verbraucher andere verjährungshemmende Maßnahmen selbst ergreifen müssen.
- Welche Nachteile hat die Klage?
Wie bei allen anderen Klagen ist es möglich, dass die Musterfeststellungsklage ganz oder teilweise abgewiesen wird. Auch ein solches Urteil bindet die Verbraucher:innen, die sich ins Klageregister eingetragen und damit der Klage angeschlossen haben.
Weitere Informationen
- Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema?
Die Verbraucherzentrale hat Informationen zum Thema Bankgebühren und Rückforderungen in einem Artikel zusammengestellt.
- Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der Sparkasse geltend machen?
Wenn Sie sich für die Musterfeststellungsklage wirksam registrieren, können Sie sich anschließend auf das Urteil berufen und Ihre Rückforderungen geltend machen. Unterdessen können Sie sich aber auch direkt an die Sparkasse wenden. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen interaktiven Musterbrief an.
- Kann die Sparkasse mir kündigen?
Sparkassen dürfen Ihnen nur kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Das wäre bei einer Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entgelte nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht der Fall.
Sie können sich unabhängig davon auch nach Alternativen umschauen. Die Stiftung Warentest bietet einen umfangreichen Vergleich von Girokonten an und auch andere Vergleichsportale helfen weiter.